14.03.2022 - 7 Beantragung von Kindpauschalen für das Kinderga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mo., 14.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Land bis zum 15.03.2022 eine Betriebskostenförderung zu beantragen. Grundlage hierfür ist das als Anlage 2.) beigefügte Konzept. Daraus zu entnehmen sind die im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/2023 ermittelten Betreuungsplätze in den darin vorgesehenen Betreuungsformen.
Sollten sich vor und/oder nach dem 15.03.2022 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.
Weiterhin ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.“
Anlagen zur Vorlage
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