10.11.2022 - 8.4 Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO  NRW):

„1. 

Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 168.375,00 € bei  der investiven Maßnahme S12010104 – Umgestaltung Entrée Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade) - wird zugestimmt.

 

  2. 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine    Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken -  in Höhe von 168.375,00 €.

 

  3. 

Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 770.855,00 € bei  der investiven Maßnahme S13010022 – Umgestaltung Grünring Westpromenade - wird zu­gestimmt.

 

  4. 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine    Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken – von  480.855,00 €, sowie durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme T12010026 –Tenholter Straße – Straßenbau zwischen Wirtschaftsweg Bellinghoven und Kreisverkehr Tenholt – von  290.000,00 € .“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

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