07.06.2022 - 5.5 Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovolta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1087&TOLFDNR=17884&selfaction=print