07.06.2022 - 5.1 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 5.2 bis 5.5 erläutert Amtsleiter Joos generell, dass es sich nicht um eigene Anlagen der Stadt handele. Darüber hinaus erfolge die planerische Unterstützung durch die entsprechende Bauleitplanung vor dem Hintergrund, dass es sich in den benannten Fällen um Anlagen handele, die auf bereits vorbelasteten Grundstücken errichtet werden sollen (jeweils Lage an der Autobahn bzw. an einer Autobahn-Raststätte).

In der anschließenden Diskussion ergeben sich einige Fragen, die wie folgt zusammengefasst beantwortet wurden:

1.

Alle Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen befürworten die jeweiligen Planungen – entsprechende schriftliche Erklärungen liegen vor.

2.

Die Bodenqualität ist unabhängig von der ausgewiesenen Bonitätszahl tatsächlich physisch durch die dargestellten Vorbelastungen eingeschränkt.

3.

Eine generelle Aussage zum prozentualen Anteil möglicher durch entsprechende Anlagen nutzbarer Flächen ist vor dem Hintergrund nicht möglich, dass die theoretische Verfügbarkeit derartiger Flächen zum einen vom Willen der Eigentümer zu einer entsprechenden Nutzung, von der der Stadt in Abwägung der Notwendigkeiten und städtebaulichen Aspekte sowie der Endlichkeit entsprechender Flächen mit Vorbelastung abhängt.

4.

Die errichteten Anlagen sind nach Ende der Nutzung vollständig rück zu bauen.

5.

Bei jeglicher PV-Anlage ist eine Einspeisemöglichkeit vonnöten, die u.a. davon abhängt, inwieweit entsprechende Leitungskapazitäten vorhanden sind bzw. sich deren Erstellung noch betriebswirtschaftlich darstellen lässt.

 

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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte

ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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