27.05.2021 - 4.1 Bebauungsplan Nr. III/2 "Kauler Weg", Erkelenz-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, und nach der erneuten Beteiligung § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, eingegangene Stellungnahme wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, wird mit seiner Planurkunde und Begründung unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
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