08.12.2021 - 17 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2021 zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 26.09.2021 wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der derzeit geltenden Fassung genehmigt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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