08.12.2021 - 7.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.253.864 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

9.069.393 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

11.457.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

15.111.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 8.646.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.010.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2021 - 2025 beschlossen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage