02.12.2021 - 6.9 Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 02.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 80 - Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2022 bis 2024 beschlossen:
1. | 07.04.2022 | 26. Osterbrunnenschmücken |
2. | 14. bis 15.05.2022 | Tag der Städtebauförderung, Bike & BBQ mit VOS (in Planung) |
3. | 12.06.2022 | 23. NEW City-Lauf |
4. | 16. bis 20.06.2022 | 45. Lambertusmarkt |
5. | 03.07.2022 | Niederrheinischer Radwandertag |
6. | 09. und 10.07.2022 | Mittelalterliches Sommerfest auf der Burg Erkelenz |
7. | 09. bis 12.09.2022 | Burgkirmes Erkelenz |
8. | 24. und 25.09.2022 | Erkelenzer Automobil-Ausstellung (EAA) |
9. | 25.09.2022 | Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung) |
10. | 02. und 03.10.2022 | 23. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch |
11. | 21. bis 23.10.2022 | Französischer Markt mit VOS (in Planung) |
12. | 24.11.2022 bis 01.01.2023 | Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus |
13. | 26. und 27.11.2022 | Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Erkelenz |
14. | 04.12.2022 | Nikolaus-Kutschfahrt und VOS (in Planung) |
Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung
(Über)regionaler Charakter |
Alleinstellungsmerkmale |
Besucherzahlen |
Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale |
Imagefaktor |
Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte |
Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. |
Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen
Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung |
Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen |
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc. |
Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung |
Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) |
Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. |
Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft |
Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos |
Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) |
Ankündigung auf dem Parkleitsystem |
Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung |
Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern“ |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
158,6 kB
|