18.11.2021 - 3.1 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 12.0...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Muckel erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass für die Erledigung von Anregungen der Rat den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt habe. Der Haupt- und Finanzausschuss habe in diesem Falle als Beschwerdeausschuss die Anregungen inhaltlich zu prüfen und die Sache an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen. Hierbei könne der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung aussprechen.

 

Ein formeller Beschluss wird nicht gefasst, da die eingereichte Anregung bereits durch die Konstituierung des aktuellen Rates erledigt ist.

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Anlagen zur Vorlage

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