10.12.2020 - 6.8 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen