08.12.2020 - 3.8 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Frings fordert, dass die von den Betreibern des Ultraleicht Flugplatzes und des Modellflugplatzes vorgebrachten Bedenken gegen die Errichtung der geplanten Windkraftanlagen ernst genommen werden und dass jede Beeinträchtigung des Flugbetriebs vermieden werden müsse.

 

Amtsleiter Joos erwidert, dass er persönlich Gespräche mit den Vorsitzenden der beiden Vereine geführt habe und dass er deutlich gemacht habe, dass im Abwägungsprozess die vorgebrachten Bedenken selbstverständlich berücksichtigt würden. Er räumt ein, dass es sicherlich zu Verwirbelungen durch die geplanten Windkraftanlagen kommen werde, die den Flugbetrieb beinträchtigen können. Die Verwirbelungen seien jedoch auch bei den bestehenden Anlagen nicht ausgeschlossen. Es werde aber zu keiner kritischen Situation für startende Leichtflugzeuge kommen. Um genaue Kenntnis hierüber zu erhalten, wurde ein Verwirbelungsgutachten in Auftrag gegeben, das zur Ratssitzung am 16.12.2020 vorliegen soll.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg versichert, dass im aktuellen Bauleitplanverfahren das Gutachten für die Abwägung hilfreich sei und verweist auf das danach folgende Genehmigungsverfahren für jedes einzelne Bauvorhaben.

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Beschluss (als Empfehlung an Haupt-und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.  Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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