02.12.2020 - 2 Verpflichtung der sachkundigen BürgerInnen und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Thomas Eickels verpflichtet die anwesenden sachkundigen BürgerInnen und deren Stellvertretungen.

 

Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Eickels verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

 

Die Verpflichteten unterzeichnen die Verpflichtungserklärungen, die dem Original der Niederschrift beigefügt sind.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig