17.11.2020 - 5.6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, wird beschlossen.

2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3. Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage