17.11.2020 - 5.2 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.