26.02.2025 - 9 Beteiligungsvereinbarung zur finanziellen Betei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Muckel fragt, ob die Mitglieder des Rates damit einverstanden sind, dass in der heutigen Sitzung, wie auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, eine Kenntnisnahme erfolge, da zum Thema „Bürgerenergiegesetz“ eine außerplanmäßige Info-Runde am 17.03.2025 stattfinde.

 

Die Mitglieder des Rates sind damit einverstanden.

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Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, Beteiligungsvereinbarungen nach dem Bürgerenergiegesetz NRW zu erarbeiten und mit den jeweiligen Vorhabenträgern abzuschließen. Diese sollen zumindest folgende Vereinbarungen enthalten:

1. Eine finanzielle Beteiligung der beteiligungsberechtigten Gemeinden gemäß § 6 EEG in Höhe von 0,2 ct pro Kilowattstunde der tatsächlich eingespeisten Strommenge bzw. für fiktive Strommengen bei Ausfall einer Windenergieanlage.

2. Eine finanzielle Beteiligung der beteiligungsberechtigten Personen nach § 5 BürgEnG im Sinne von § 8 Abs. 3 BürgEnG. Das heißt, den beteiligungsberechtigten Personen ist ein Nachrangdarlehen in Höhe von zumindest 90.000,00 €/MW je installierter Leistung der Windenergieanlage und in einer Größenordnung von 500,00 € - 25.000,00 € je Person anzubieten.

3. Darüber hinaus soll eine über die in der lfd. Nr. 1 aufgeführten Regelung hinausgehende finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 ct pro Kilowattstunde zusätzlich für die tatsächlich eingespeiste Strommenge als auch für eine etwaige fiktive Strommenge angestrebt werden.“

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