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Vorlage - A 10/468/2024  

 
 
Betreff: Förderprogramm für Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
04.12.2024 
27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2024 
26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für das Jahr 2025  

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 29.09.2021 erstmals ein Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz in Höhe von 45.000 Euro für das Jahr 2022 beschlossen, um das Klimaschutzengagement der Bürgerschaft zu unterstützen. Das Programm umfasst Fördertatbestände aus den Bereichen Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung & Biodiversität und Nachhaltiger Konsum. Das Förderprogramm 2023 wurde mit Beschluss vom

14.12.2022 und das Förderprogramm 2024 mit Beschluss vom 13.12.2023 mit einer überarbeiteten Förderrichtlinie und einem Fördervolumen von jeweils 90.000 Euro fortgeführt. Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umweltschutz wurde regelmäßig über die Nutzung des Förderprogramms informiert.

 

Das Förderprogramm wurde von der Bürgerschaft sehr gut angenommen und hat sich bewährt.

Die Fördermittel wurden in 2022 bis 2024 jeweils vollständig abgerufen. Die Fördertatbestände

sollten daher aus Sicht der Verwaltung fortgeführt werden. Aufgrund der gesetzlichen PV-Pflicht ab dem 01.01.2025 für Neubauten soll im Förderbereich Erneuerbare Energien beim Fördertatbestand Photovoltaikanlage (Dach/Fassade) die Förderung von Photovoltaikanlagen für Neubauten entfallen. Es soll dort auch der Hinweis aufgenommen werden, dass dies ab dem 01.01.2026 auch für Photovoltaik im Rahmen von Dachsanierungen gilt, weil dort ebenfalls ab dem 01.01.2026 eine gesetzliche PV-Pflicht gilt. Die Änderungen sowie redaktionelle Anpassungen wurden in einen Richtlinienentwurf für 2025 eingearbeitet. Unter den gegebenen Haushaltsbedingungen sind für 2025 Fördermittel von 90.000 Euro eingeplant.

Die Verwaltung empfiehlt, die beiliegende Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für das Jahr 2025 zu beschließen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„Die beiliegende Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für

das Jahr 2025 wird beschlossen. Die Umsetzung ist abhängig von der Genehmigung des Haushalts

2025.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Das Förderprogramm unterstützt private Investitionen in den Klimaschutz und in Klimaanpassungsmaßnahmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Fördermittel in Höhe von 90.000 Euro für das Jahr 2025.


Anlage:

Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanapassung in Erkelenz für das Jahr 2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für das Jahr 2025 (567 KB)