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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath, aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bauleitplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Aufgrund des aktuell feststellbaren Bedarfes an Wohnbaugrundstücken soll zur Entwicklung der Ortslage Golkrath ein Baulandangebot mit behutsamer Arrondierung des nordöstlichen Ortsrandes erfolgen. Weiterhin soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die dörfliche Struktur des Bestandes, auch in Form einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. landwirtschaftlichen Tätigkeiten, gesichert und ein Nebeneinander von Wohnen (Neubau und Bestand) und landwirtschaftlichen Betrieben (Nebenerwerb) ermöglicht werden. Hierzu sind im Bebauungsplan ein Dörfliche Wohngebiete (MDW 1-3) festzusetzen. Der Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, im Ortsteil Erkelenz-Golkrath, liegt am östlichen Ortsrand nördlich der Straße Terreicken und östlich in Verlängerung der Straße Wiesengrund. Der Geltungsbereich geht aus der Anlage hervor. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 19/2023 vom 22.12.2023 bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 19/2023 vom 22.12.2023 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 08.01.2024 bis einschließlich 12.01.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens zwei Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 08.01.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Golkrath wurde mit Schreiben vom 19.03.2024 beteiligt. Die Mitglieder des Bezirksausschusses stimmen der Aufstellung des Bebauungsplanes in seiner 6. Sitzung vom 22.04.2024 einstimmig zu.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitender und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen. Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen ist bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten der Bauleitplanung werden durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 434 „Auf´m Hover Pfad“, Erkelenz-Golkrath
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