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Vorlage - A 40/476/2024  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinschaft der Vereine Hetzerath e.V. zur Errichtung einer Dirt-Bike-Bahn in Hetzerath
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
26.11.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport      
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2024 
26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Gemeinschaft der Vereine Hetzerath e.V. beantragt die Geländemodulation eines Randstückes des Sportplatzes Hetzerath zu Erstellung einer Dirt-Bike-Bahn.
Die beantragte Maßnahme beinhaltet die Umsetzung der Tischtennisplatte und des Basketballkorbes, die Demontage des Zaunes und die Erstellung einer Durchfahrt durch das Umsetzen einzelner Sträucher.
Die Erstellung sowie die Betriebsverantwortung der Bahn soll bei der Elterninitiative Hetzerath e.V. liegen. Die Gemeinschaft der Vereine Hetzerath e.V. stimmt dem Vorhaben zu.
 

Die Gesamtkosten belaufen sich ausweislich der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 16.000,00 €. In diesen Kosten inbegriffen sind unter anderem die professionelle Planung und Baubegleitung der Maßnahme, das Erdmaterial sowie die zu Erstellung benötigten Maschinen.

 

Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für die Dorfgemeinschaft bessere Bedingungen sowie die Ermöglichung der Erweiterung von verschiedenen Sportangeboten im Ort.
Die Verwaltung empfiehlt, zur vorgesehenen Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Der Gemeinschaft der Vereine Hetzerath e.V. wird zur Erstellung einer Dirt-Bike-Bahn ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2025 nachzuweisen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten belaufen sich auf 5.000,00 €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter Vorbehalt der Zurverfügungstellung als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2025 bei dem Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.