Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz stellt Kindern und Jugendlichen attraktive Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten auf Spiel- und Bolzplätzen im Stadtgebiet zur Verfügung. Durch das flächendeckende Angebot, auch in den einzelnen Stadtgebieten, mit insgesamt rund 80 Spiel- und Bolzflächen, sind diese in der Regel gut (fußläufig) erreichbar.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung sorgen gemeinsam mit dem städtischen Baubetriebshof für deren gute Ausstattung und Unterhaltung. Bei der Ermittlung des Zustandes und der Verkehrssicherheit der Geräte, sind die regelmäßigen Kontrollen und die jährliche Hauptinspektion der Kinderspielplätze durch den Baubetriebshof sehr wichtig. Bei älter werdenden Geräten oder stark bespielten Plätzen müssen abgespielte Geräte repariert, ausgetauscht oder Plätze überplant werden. Dies geschieht bei den größeren Maßnahmen immer unter Einbeziehung der späteren Nutzer*innen. Neben den attraktiven Spielmöglichkeiten soll auch Aufenthaltsqualität für die begleitenden Erwachsenen entstehen.
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von (Groß-)Spielgeräten und der hiermit zusammenhängenden Auftragsvergabe an Spielgerätehersteller ist grundsätzlich anzumerken, dass jeder Spielgerätehersteller eigene spezielle Spielgeräte baut und anbietet. Eine Vergleichbarkeit ist in diesem Zusammenhang nicht gegeben und demnach auch keine öffentliche Ausschreibung im eigentlichen Sinne durchführbar. Das Amt 50/51 ist daher dazu übergegangen, für einzelne Spielplatzprojekte im Vorfeld diverse Angebote von Spielgeräteherstellern einzuholen und diese in einem Beteiligungsverfahren mit den Nutzer*innen (insbesondere den Kindern) vor Ort zu besprechen und auszuwählen, sofern der entsprechende Standort aufgrund der Geländebeschaffenheit Auswahlmöglichkeiten zulässt. Im Rahmen dieses Verfahrens wird aktuell und zukünftig ein vielfältiges und abwechslungsreiches Spielplatzangebot im gesamten Stadtgebiet Erkelenz geschaffen.
Rückblick 2024: Nachfolgende Maßnahmen wurden im Jahr 2024 abgeschlossen bzw. bereits beauftragt:
Für das Jahr 2025 ff. sind verschiedene Bau- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen, welche in der letztjährigen Spielplatzprioritätenplanung teilweise schon benannt wurden. Wie bereits im Vorjahr in der Beschlussvorlage zur Spielplatzprioritätenplanung 2024/2025 entsprechend erläutert, sind die konkreten Spielplatzmaßnahmen jährlich, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage, neu zu bewerten bzw. zu konkretisieren. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ergibt sich nachfolgende konkrete Spielplatzprioritätenplanung:
Ausblick Jahr 2025:
Jahr 2026:
Jahre 2027 ff:
Insbesondere die Maßnahmenplanungen ab dem Jahr 2027 sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2026 entsprechend der dann aktuellen Haushaltslage neu zu bewerten und ggfls. weiter zu konkretisieren. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Spielplatzprioritätenplanung 2025 / 2026 zu.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
keine Klimarelevanz
Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mittel wurden entsprechend im Haushalt - Entwurf - 2025 eingeplant und sind dem Produkt 060302 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ im Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu entnehmen.
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