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Tatbestand: Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wird zu diesem Zweck der Teilergebnis- sowie der Teilfinanzplan 2025 mit dem Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe“ als Anlage zur Kenntnis überreicht.
Nachfolgend hat das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales die Eckdaten des Teilergebnis- und des Teilfinanzplanes 2025 mit dem Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028 für den Produktbereich 06 zusammengestellt:
I. Teilergebnisplan: Dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und dem nachstehenden Haushaltsquerschnitt des Produktbereiches 06 ist zu entnehmen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 39.487.072 EUR und ordentliche Erträge in Höhe von 19.987.295 EUR für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant sind.
Hier ist eine Steigerung der ordentlichen Erträge um 2.066.614 EUR (= 11,53 %) und eine Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 4.470.649 EUR (= 12,77 %) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen 2024 gegenüber 2025 in den Produktgruppen können aus der nachfolgenden Tabelle abgelesen werden:
Die Stadt Erkelenz stellt auch im 2025er-Haushaltsplan erhebliche finanzielle Mittel im Produktbereich 06 bereit und gewährleistet somit, dass sowohl ihre freiwilligen als auch ihre pflichtigen Aufgaben qualitätsorientiert und sachgerecht wahrgenommen werden können.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind im Produktbereich 06 drei Bereichen zugeordnet. Dies sind die Bereiche „Kinderbetreuung“ (Produktgruppen 06 01 und 06 02), Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 06 03) und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Produktgruppe 06 04).
Produktgruppen 06 01 und 06 02 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege“: Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen in den Produktgruppen betreffend Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl der angebotenen Betreuungsplätze im Elementarbereich. Im Jahresverlauf 2025 können insgesamt 1.830 Betreuungsplätze (2024 = 1.732 Betreuungsplätze) in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie in den städtischen Kindertageseinrichtungen angeboten werden.
Nachdem im Jahr 2024 der neue städtische Kindergarten Kückhoven eröffnet werden konnte, steht im Jahr 2025 der Bau des neuen Kindergartens Bauxhof in Erkelenz-Mitte an. Die Inbetriebnahme ist im Laufe des Kindergartenjahres 2025/2026 geplant. Die oben dargestellte Erhöhung der Betreuungsplätze ergibt sich im Wesentlichen aus den vorgenannten beiden städtischen Kita-Neubauten.
In der Kindertagespflege werden im Jahr 2025 insgesamt 130 Betreuungsplätze angeboten (2024 = 117 Plätze). Erfahrungsgemäß scheiden unterjährig Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen (z. B. Umzug, Ende der Berufstätigkeit, Kitaplatz) aus der Kindertagespflege aus. Um in diesen Fällen neuen Kindern einen frei gewordenen Platz in der Kindertagespflege anbieten zu können, werden 180 Pauschalen beim Land beantragt, so dass bis zu max. 180 Kinder im gesamten Kindergartenjahreszeitraum 2025/2026 durch Kindertagespflegeplätze betreut werden können.
Um den auch zukünftig stetig wachsenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen decken zu können wurden im Haushaltsplanentwurf Kita-Baumaßnahmen eingeplant. Siehe hierzu die Erläuterungen unter Punkt „Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 02 Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“.
Darüberhinausgehend soll die Verbesserung der qualitativen Aspekte in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) fortlaufend vorangetrieben und nachhaltig gesichert werden. So finden beispielsweise stetig Schulungsmaßnahme sowie Fachtage für die Mitarbeitenden der städtischen Kindertagungseinrichtungen statt, um die Qualität der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen durch gut fortgebildetes Personal zu sichern. Diese Gegebenheiten wirken sich auf die Personal- und Sachkosten und auf das Elternbeitragsaufkommen aus.
Im Bereich der Kindertagespflege sind auch für das Jahr 2025 weitere Qualifizierungsmaßnahmen für neue Kindertagespflegepersonen (KTP) und für bereits tätige KTP Aufbauqualifikationen geplant. Darüber hinaus wurden Mittel für die Werbung neuer KTP eingeplant, um zukünftig die Betreuungsplätze in der Kindertagespflege weiter auszubauen.
Ferner wurden im Bereich der Kindertagespflege anteilig Auszahlungsmittel eingestellt, um die mögliche Option zur Einrichtung von Großtagespflegestellen in freier Trägerschaft anbieten zu können. Gemäß der am 13.03.2024 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen Großtagespflegestellen durch Anbieter z. B. Privatpersonen oder Träger der freien Jugendhilfe geprüft und ggfls. installiert werden.
Produktgruppe 06 03 „Kinder- und Jugendarbeit“: Um Maßnahmen umsetzen zu können, die sich aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2022 bis 2027 ergeben, werden entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Weiterhin stehen im betreffenden Produktbereich Aufwandsmittel, insb. für die Durchführung des Ehrenamtsfestes für Kinder- und Jugendliche, Mittel für Aufwandsentschädigungen der Ferienhelfer*innen, Mittel zur Durchführung von Jugendarbeit bzw. mobiler Jugendarbeit durch die Stadt bzw. durch freie Träger, zur Verfügung. An dieser Stelle wird auf den Tagesordnungspunkt 8 „Verträge mit den freien Trägern zur offenen Kinder- und Jugendarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen und zur mobilen Jugendarbeit für die Jahre 2025 bis einschließlich 2029“ verwiesen. Darüber hinaus sind Mittel für die sehr gut angenommenen Ferienspiele in dieser Produktgruppe erhöht eingeplant worden. Die Ferienspiele werden auch im Jahr 2025 unter Einbeziehung des Inklusionsgedankens, unter Hinzuziehung der Expertise der Lebenshilfe Heinsberg, weiter ausgeweitet. Ferner sind in der Produktgruppe „Kinder- und Jugendarbeit“ Mittel für die laufende Unterhaltung der städtischen Spiel- und Bolzplätze berücksichtigt. Als Sonderbedarf wurden Aufwandsmittel für den möglichen Rückbau der alten Skateanlage am Adam-Stegerwald-Hof eingeplant.
Produktgruppe 06 04 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“: Die Aufwendungen 2025 (13.003.495 €) haben sich gegenüber dem Vorjahresansatz (10.696.426 €) um 2.300.000 € deutlich erhöht.
Einleitend kann zur Produktgruppe „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ erläutert werden, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen ihren Niederschlag in den Fallzahlen und somit in den Aufwendungen der vorliegenden Produktgruppe finden (an dieser Stelle wird auf den Tagesordnungspunkt 4 „Kinderschutz in Erkelenz: Vorstellung und Weiterentwicklung / Netzwerkkoordination“) hingewiesen. Demnach ist nach der Corona-Pandemie ein Anstieg von Kindern mit psychischen Auffälligkeit u.a. im Kontext der Schule festzustellen. Der Trend steigender (kostenintensiver) Hilfefälle hält leider weiter an. Die Flüchtlingskrise bedingt nach wie vor eine Vielzahl von Inobhutnahmen von zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die anschließend in der Regel im stationären Rahmen weiter zu versorgen sind. Darüber hinaus wirken sich die tariflichen Entwicklungen auf die vom Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zu entrichtenden Entgelte an externe Leistungserbringende stark aus.
Erhöhte Aufwendungen ergeben sich im Einzelnen insbesondere in folgenden Bereichen:
Den deutlich erhöhten Aufwendungen im Jahr 2025 stehen in etwa gleichbleibende Erträge gegenüber. Die Ertragsansätze steigen um 113.000 € auf insgesamt 4.578.200 €. Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird durch intensive Fallsteuerung und optimierte Einnahmenverwaltung versuchen die prognostizierten Erträge zu optimieren.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird auch im Jahr 2025 durch die im Haushalt bereitgestellten Jugendhilfemittel die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen und verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung sicherstellen.
II. Teilfinanzplan: Dem als Anlage beigefügten Teilfinanzplan des Produktbereiches 06 ist zu entnehmen, dass für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.481.500 EUR und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 694.100 EUR für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant sind. Ferner sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 3.238.000 EUR im Produktbereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ hinterlegt. Verpflichtungsermächtigungen berechtigen zur Vergabe von Aufträgen in entsprechender Höhe im Haushaltsjahr 2025. Der zahlungsmäßige Mittelabfluss findet in diesen Fällen in Folgejahren statt. Bei den vorgenannten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich um Zuwendungsmittel für Investitionsmaßnahmen aus dem Produktbereich 06.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger)“: Im Bereich der freien Träger sind städtische Zuschussmittel für die Sanierung des Waldkindergartens in Gerderath eingeplant. Darüber hinaus sind Auszahlungsmittel für die Realisierung eines Kindergartens in Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath eingeplant. Der Kindergarten soll am Standort der ev. Kirche in Gerderath errichtet werden. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist die Gewährung von entsprechenden Fördergeldern durch das Land NRW.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 02 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“:
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 03 „Kinder- und Jugendarbeit“: (An dieser Stelle wird auch auf den Tagesordnungspunkt 3 „Spielplatzprioritätenplanung 2025/2026“ hingewiesen)
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2025 und für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2026 - 2028 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, der dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
keine Klimarelevanz
Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sind detailliert dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu entnehmen, welcher hinsichtlich des Produktbereichs 06 dieser Beschlussvorlage beigefügt ist. Anlage: Teilergebnis- und Teilfinanzplanung 2025 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ mit dem Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2026 - 2028.
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