Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/676/2024  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
06.11.2024 
26. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.11.2024 
25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug Niederschrift 6. Gesellschafterversammlung der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH am 20.06.2024  

Tatbestand:

Durch das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen - 3. NKFWG NRW) sind Erleichterungen bei den Aufstellungspflichten von kommunalen Unternehmen vorgenommen worden, welche dem Bürokratieabbau dienen. Das Gesetz ist Ende Februar 2024 beschlossen und anschließend Anfang März 2024 veröffentlicht worden. Die Neuerungen treten mit Wirkung vom 31.12.2023 in Kraft. Insofern wurden die Aufstellungs- und Prüfpflichten für den Jahresabschluss abgestuft und an die Größe eines Unternehmens angepasst.

 

Die bisherige Kopplung des Jahresabschlusses an die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften war, so auch die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes, für die Größe der allermeisten kommunalen Unternehmen überzogen und führt(e) zu einer erheblichen Bürokratie. Dahingegen können durch die Abkehr von dieser Regelung weitere Regularien für kommunale Unternehmen und Einrichtungen abgebaut und damit nicht unerhebliche Kosteneinsparungen generiert werden. Dies gilt auch im Hinblick auf die Kosten und den Aufwand für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und bislang auch des Lageberichtes. Mit der Angleichung an die für private Unternehmen geltenden Regelungen des HGB wird eine notwendige Gleichstellung erreicht.

 

Wenn man nun im Gesellschaftsvertrag der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) als privatrechtliche kommunale Beteiligungsgesellschaft die bisherigen textlichen Bezüge (die bisher § 108 Abs. 1 Nr. 8 GO NNW a.F. geschuldet waren) auf die Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten für große Kapitalgesellschaften (i.S. des § 267 HGB) sowie alle Verweise auf einen Lagebericht streicht, so gelten nur noch die grundsätzlichen, größenabhängigen Vorschriften für Kapitalgesellschaften im HGB. D.h. insbesondere

-          keine gesetzliche Prüfungspflicht für kleine Kapitalgesellschaften,

-          keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichtes für kleine Kapitalgesellschaften.

Mit dem Wegfall eines Lageberichtes würde dann für eine kleine Kapitalgesellschaft auch die

Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entfallen.

 

Insofern empfiehlt der Städte- und Gemeindebund ausdrücklich, die bestehenden Regelungen in Gesellschaftsverträgen bzw. -Satzungen auf die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen und von den Erleichterungsregelungen Gebrauch zu machen. Erst wenn dieser Verweis auch in den Satzungen und Gesellschaftsverträgen von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen gestrichen worden ist, können die gesetzlichen Erleichterungen Geltung erhalten.

 

Damit eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages bereits für das laufende

Geschäftsjahr 2024 wirksam werden kann, muss diese spätestens bis zum 31.12.2024 beschlossen

und notariell beurkundet sein. Der dazugehörige Auszug aus der Niederschrift der 6. Gesellschafterversammlung der KKP Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH ist beigefügt.

 

Dem Rat wird daher vorgeschlagen, der beschriebenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) zuzustimmen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Klärschlammkooperation Pool GmbH (KKP) vom 20.06.2024 zur Anpassung des Gesellschaftervertrages aufgrund der 3. Änderung des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (3. NKFWG) zu.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

---


Anlage:

Auszug aus der Niederschrift der 6. Gesellschafterversammlung der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH am 20.06.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Niederschrift 6. Gesellschafterversammlung der Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH am 20.06.2024 (349 KB)