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Vorlage - A 66/480/2024  

 
 
Betreff: Kückhoven, Erschließung Baugebiet An der Malter, Kanal- und Straßenbau sowie Straßenbeleuchtung
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
18.09.2024 
25. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Ein Teilbereich des Bebauungsplans I Kückhoven kann nach umfangreicher langjähriger Abstimmung mit den betroffenen Anliegern nunmehr im Bereich „An der Malter“ umgesetzt werden. Für die Durchführung der Erschließung ist die Herstellung der Entwässerungsanlagen, der Fahrbahnflächen und der Straßenbeleuchtung erforderlich.

 

Für die Entwässerungsanlagen sind neue Kanalhaltungen im Trennsystem mit einer oberirdischen Rückhalteanlage für Regenwasser geplant. Der Anschluss für Schmutz- und Regenwasser erfolgt an die vorhandene Mischwasserkanalisation in der Quickstraße und in der Straße „Zur Malter“. Das anfallende Oberflächenwasser auf dem Straßenkörper wird über Senken gemeinsam mit dem Niederschlagswasser der privaten Anschlussnehmer gesammelt und über den Regenwasserkanal und einen Sedimentschacht dem zentralen offenen Rückhaltebecken zugeführt. Der Drosselablauf erfolgt in den Mischwasserkanal der Quickstraße. Eine Versickerung ist aufgrund der Bodengegebenheiten nicht wirtschaftlich möglich. Seit der Aufgabe der Kläranlage Kückhoven durch den Niersverband wird das Schmutzwasser im Klärwerk Mönchengladbach-Neuwerk des Niersverbandes gereinigt und in die Niers eingeleitet.

 

Die neu zu schaffenden Verkehrsflächen stellen eine Weiterführung der Quickstraße bis zum Anschluss an die Straße „Zur Malter“ dar. Für die verkehrliche Erschließung wird der Straßenraum als niveaugleiche Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise hergestellt. Alternierend werden im Straßenraum Grünbeete und Stellplätze angeordnet.

Die öffentliche Straßenbeleuchtung soll im Rahmen der Erschließung ebenfalls errichtet werden. Es kommen LED-Leuchten zum Einsatz.

 

Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Teilerschließung „An der Malter“ des Bebauungsplanes
I Kückhoven gemäß Zeichnung

Lageplan Entwässerung: 706.1.401

Lageplan Straßenbau: 706.2.401

Querschnitt Straßenbau: 706.2.402

durchzuführen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Teilumsetzung bestehender Bebauungsplan ohne Klimaschutzauflagen

 

Ja 

Nein 

 

Die Rückhaltung von Niederschlagswasser kann für Bewässerungszwecke bewirtschaftet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant:

Kanalbau: 780.000 Euro Maßnahme A11020620

Straßenbau: 525.000 Euro Maßnahme E12016011

Straßenbeleuchtung: 50.000 Euro Maßnahme E12026004