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Vorlage - III/109/2024  

 
 
Betreff: Sanierung der Mehrzweckhalle Kückhoven
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
18.09.2024 
25. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Bereits seit vielen Jahren wird der bauliche Zustand der Mehrzweckhalle in Kückhoven bemängelt. Sowohl im zuständigen Bezirksausschuss als auch in den weiteren politischen Gremien der Stadt hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Diskussionen und Überlegungen gegeben, ob es sinnvoll ist, die vorhandene Mehrzweckhalle zu sanieren oder doch besser eine Neubaulösung anzustreben. Am 22.09.2021 hat sich der BBKU schon einmal mit dem Projekt auseinandergesetzt. Das Hochbaumt der Stadt Erkelenz hatte einen Vorschlag für einen Neubau entwickelt. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung auf Basis des Vorentwurfes Förderantrage sowohl beim Programm ländlicher Raum (Dorfentwicklung) als auch bei der damals noch existierenden Neubauförderung im Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG) zu stellen. In den Haushalt für das Jahr 2021 u. ff. wurden seinerzeit 3,2 Mio. Euro eingeplant.

 

Die finanziellen Rahmenbedingungen bei Bund, Länder und Gemeinden haben sich nicht zuletzt durch den Ukrainekrieg, Energiekrise und weitere Faktoren innerhalb kürzester Zeit verändert. Das hat dazu geführt, dass Förderprogramme gekürzt und die Prioritäten verändert werden mussten. Die Förderung für den Bereich Dorfentwicklung wurde auf eine Festbetragsförderung umgestellt. Die Stadt Erkelenz hätte einen Betrag von rund 250.000 Euro für das Jahr 2022 aus diesem Förderbereich erhalten können, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass zeitgleich mit dem Bau begonnen wurde und die Mittel auch direkt verausgabt werden konnten. Da bei den Baukosten durch die Rahmenbedingung deutliche Steigerungen zu erwarten waren und im Bundesprogramm für effiziente Gebäude gleichzeitig die Neubauförderung eingestellt wurde, wäre die restliche Finanzierung eines Neubaus über den städtischen Haushalt nicht abbildbar gewesen.

 

Die Politik wurde in mehrfachen Gesprächen und in der Info-Runde über das Dilemma informiert. Im Haushalt 2023 wurde nach wie vor unter dem Produkt „H15020211 Neubau MZH Kückhoven“ Haushaltsmittel in Höhe von 3,45 Mio. Euro für einen Neubau eingeplant, allerdings mit einer 90%-igen Bezuschussung. Aus dem politischen Raum wurde signalisiert, dass möglicherweise ein neuer Fördertatbestand aus Mitteln der Strukturförderung für das Rheinische Revier aufgelegt würde, aus denen sich so ein Projekt fördern ließe.

 

Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 wurde schon frühzeitig durch die Verwaltung signalisiert, dass mit einer Neubauförderung nicht mehr zu rechnen sei, auch nicht aus Mitteln der Strukturförderung für das Rheinische Revier, und der Bund im Rahmen des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) nur noch auf Sanierungen setzt. Parallel dazu wurde durch das Land NRW auf die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude) im Zusammenhang mit der Rahmenrichtlinie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hingewiesen, aus der energetischen Sanierung von Gebäuden mit bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden können. Die Verwaltung hat in der 2. Jahreshälfte 2023 Grundlagen für ein Sanierungskonzept der vorhandenen Mehrzweckhalle in Kückhoven erarbeitet. Bestandteil sind auch Gutachten, die im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Energiemanagements im Amt 63 und der weiteren konzeptionellen Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die städtischen Gebäude durch den EEA-Prozess erstellt wurden.

 

Im Haushalt 2024 gibt es daher das Produkt „H15020220, Umbau und Sanierung MZW Kückhoven“ mit Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro und weiterhin das Produkt „H15020211 Neubau MZH Kückhoven“, damit, je nachdem, wie sich die Situation im Jahr 2024 entwickelt, eine Handlungsoption gegeben ist.

 

Auf Basis der Vorplanung wurde im Dezember 2023 durch die Verwaltung ein Förderantrag für eine mögliche Sanierung der Mehrzweckhalle in Kückhoven für die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude" (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude) bei der zuständigen Bezirksregierung Köln gestellt.

 

Mit Mail vom 05.07. bzw. 19.07.24 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass für die vollständige Antragsbearbeitung noch Unterlagen nachgereicht werden müssen und einen umfangreichen Katalog dazu übermittelt. Nach Auswertung ist festzuhalten, dass die geforderten Unterlagen nicht von der Verwaltung in Eigenleistung erstellt werden können. Dazu bedarf es der konkreten Beauftragung eines Architekten und weiterer Ingenieurbüros für Haustechnik, Statik, etc. Bei der geplanten Investitionssumme ist auf Grund der Vergabebestimmungen und der Förderrichtlinien ein Vergabeverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) erforderlich. Bei einer anschließenden Vergabe wird damit auch eine rechtliche Bindung für Ingenieurleistungen im 6-stelligen Bereich eingegangen.

 

Darüber hinaus erfolgt damit auch eine Bindung für die weitere Vorgehensweise. Ein Neubau scheidet damit endgültig aus. Die Option sollte auch im Haushalt 2025 damit nicht mehr offengehalten werden. Da die geforderten Unterlagen kurzfristig erstellt werden müssen, braucht Verwaltung über die weitere Vorgehensweise auch kurzfristig Planungssicherheit. Bei einem positiven Beschluss würde die Verwaltung kurzfristig ein entsprechendes Auswahlverfahren nach VGV beginnen und die entsprechenden Ingenieurleistungen beauftragen.

 

Durch die Bezirksregierung Köln wurde kommuniziert, dass die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Die Fördermittel werden also mit Antragseingang reserviert. Da der Antrag sehr zeitnah nach Veröffentlichung der Richtlinie von der Verwaltung gestellt wurde, ist nach jetzigem Kenntnisstand auch davon auszugehen, dass nach der Vervollständigung der Antragunterlagen auch eine Bewilligung von Fördermitteln erfolgen wird. Eine tatsächliche Umsetzung der Baumaßnahme ist natürlich davon abhängig und steht dann auch noch unter dem Vorbehalt eines noch zu treffenden Baubeschlusses nach Fördermittelbewilligung.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die erforderlichen Verfahren zur Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vervollständigung der Unterlagen für den Antrag zur Sanierung der Mehrzweckhalle in Kückhoven durchzuführen und im Anschluss daran die Beauftragungen vorzunehmen. Die Maßnahme „H15020211 Neubau MZH Kückhoven“ wird im Haushalt 2025 nicht weiter verfolgt.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Das Projekt der energetischen Sanierung der Mehrzweckhalle Kückhoven trägt erheblich zur Einsparung von Energie bei. Die nun ggf. anstehende Beauftragung der Ingenieurleistungen hat zwar noch keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung, ist jedoch die Grundlage für die weiteren Planungen und leistet somit indirekt einen Beitrag.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im aktuellen Haushalt für das Jahr 2024 stehen im Produkt „H15020220, Umbau und Sanierung MZW Kückhoven“ 150.000 Euro und entsprechende Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Für die geforderten Leistungen zur Vervollständigung der Unterlagen sind mind. die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI erforderlich, ggfls. auch weitere Leistungen.