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Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat bzw. in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist u. a. von einer vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. einem zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Anstelle von Frau Stefanie von Dahlen, wird vorgeschlagen, die Verwaltungsangestellte Frau Stefanie Rolfs als dritte Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt der Stadt Erkelenz zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW anstelle von Frau Stefanie von Dahlen Frau Stefanie Rolfs zur dritten Schriftführerin.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
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