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Vorlage - A 80/024/2021  

 
 
Betreff: Änderung des Sonderbetriebsplanes G-2018/02 zu Immissionsschutzmaßnahmen nördlich und östlich von Holzweiler
hier: Stellungnahme im Beteiligungsverfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge Entscheidung
05.10.2021 
4. Sitzung des Ausschusses für Braunkohle, Strukturwandel und LandFolge geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 27.05.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz das Beschlusspapier der Stadt Erkelenz zur vierten Leitentscheidung des Landes NRW beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Papier an die Landesregierung mit einem entsprechenden Begleitschreiben zu übersenden. Dies ist am 31.05.2021 erfolgt.

Unter Punkt 4 dieses Positionspapiers wurde als Ergänzung zum Forderungskatalog Folgendes gefordert:

„4. Angemessener Immissionsschutz wird gefordert.

In den Erläuterungen zu Punkt 4 wurde konkretisiert:

Bestehende Wälle umgehen zurückbauen und neue Wälle gar nicht erschaffen!

Auf die neueste Tagebauplanung muss (seitens des Landes, des Braunkohlenausschusses, der zuständigen Bergbaubehörde und des Tagebaubetreibers) umgehend reagiert werden und es müssen zeitnahe angemessene Immissionsschutzlösungen gefunden und entschieden werden. Unter der Voraussetzung, dass auf Wälle immissionsschutzrechtlich verzichtet werden kann, fordern wir eine grüne Infrastruktur im Sinne des „Grünen Bandes“ des Zweckverbands Landfolge mit ggfs. Temporären Immissionsschutzwänden.“

 

Mit Schreiben vom 26.07.2021 hat der Tagebaubetreiber bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag zum Sonderbetriebsplan G-2018/02 zu Immissionsschutzmaßnahmen nördlich und östlich von Holzweiler

hier: Änderungsantrag Bepflanzung anstelle Wall gestellt.

 

Die Stadt Erkelenz wurde mit Schreiben vom 01.09.2021 seitens der Bezirksregierung Arnsberg um Stellungnahme zu dieser beantragten Änderung gebeten.

In der Sitzung werden Vertreter des Tagebaubetreibers die angestrebten Änderungen erläutern und auch Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg zu Fragen des Verfahrens zur Verfügung stehen.


Beschlussentwurf:

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.