Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz ist mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und als EEA-Kommune seit Jahren im Klimaschutz engagiert. Mit der „Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ wurden im September 2019 die Klimaschutzambitionen erweitert und die Verwaltung beauftragt, die Klimaschutzziele zu überprüfen. Aktuell liegt ein „Leitbild für den Klimaschutz“ mit einem Zielpfad zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zur Beratung vor, das am 23.06.2021 im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt vorgestellt wird. Die Verwaltung will beim Klimaschutz in Erkelenz Vorbild sein und strebt daher die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bereits bis 2030 an. Sie ist allerdings nur für 2% der auf dem Stadtgebiet verursachten Treibhausgasemissionen direkt verantwortlich. Daher ist es wichtig, dass viele Bürger*innen in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels leisten. Um das persönliche Engagement innerhalb der Bürgerschaft zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, ein lokales „Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz“ aufzulegen und hat dazu ein Konzept erarbeitet, das am 23.06.2021 im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt vorgestellt wird. Das Förderprogramm richtet sich an alle Privatpersonen in Erkelenz. Gefördert werden Maßnahmen in den klimaschutzrelevanten Handlungsfeldern Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien und nachhaltiger Konsum und schließt die Förderung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung und Förderung der Biodiversität ein. Diesbezügliche Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz mit Datum vom 18.11.2020: Förderung von Dachbegrünung, mit Datum vom 15.01.2021: Förderung privater Regenrückhaltevorrichtungen, mit Datum vom 03.03.2021: Entsiegelung privater Schotterflächen wurden berücksichtigt. Der vorgelegte Förderprogrammentwurf (siehe beiliegende Maßnahmenübersicht) enthält eine ganze Reihe von Fördertatbeständen. Damit soll aufgezeigt werden, dass es viele Möglichkeiten gibt, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten. Das Förderprogramm soll zum 1.1.2022 Inkrafttreten. Die Verwaltung schlägt vor, mit einem Jahresbudget von 45.000 Euro entsprechend einer rechnerischen Fördersumme von einem Euro pro Einwohner und Jahr zu starten und die Fördersumme in den Folgejahren zu steigern. Die Förderung erfolgt nach Eingang der Förderanträge bis zur Ausschöpfung des Budgets unter Berücksichtigung der Teilbudgets für verschiedene Förderschwerpunkte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Um das Förderprogramm abwickeln zu können, werden in der Verwaltung zusätzliche Personalaufwendungen entstehen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, auf Basis des vorgelegten Entwurfs eines Förderprogramms, eine Richtlinie für ein „Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz“ für 2022 mit den Förderbestimmungen und der Ausarbeitung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sowie der Umsetzungs-, Nachweis- und Auszahlungsmodalitäten zu erarbeiten und dem Ausschuss bis zur Sitzung im September 2021 vorzulegen sowie eine entsprechende Haushaltsposition in den Budgetplan für 2022 einzustellen und eine halbe Stelle im Stellenplan vorzusehen.“ Finanzielle Auswirkungen: Fördermittel in Höhe von 45.000 Euro und noch nicht bezifferte Aufwendungen für ergänzende Öffentlichkeitsarbeit sowie ggf. zusätzliche Personalkosten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge. Anlagen: Konzeptentwurf/Maßnahmenübersicht für ein „Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz“ Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz mit Datum vom 18.11.2020: Förderung von Dachbegrünung, mit Datum vom 15.01.2021: Förderung privater Regenrückhaltevorrichtungen, mit Datum vom 03.03.2021: Entsiegelung privater Schotterflächen
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