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Tatbestand: Mit der Verabschiedung des „Klimaschutzkonzepts“ vom 16.12.2015 durch den Rat der Stadt Erkelenz wurden erstmals Klimaschutzziele für Erkelenz für die Jahre 2020 und 2030 und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Zur Überprüfung des Fortschritts wurde eine Energie- und CO2- Bilanz erstellt und am 17.03.2021 von Frau Prof. Dr.-Ing. Kuperjans im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt vorgestellt. Die Bruttoemissionen sind im Bilanzzeitraum von 2013 bis 2018 um 2% und die Nettoemissionen unter Berücksichtigung der lokal erzeugten und eingespeisten Strommengen um 11,4 % zurückgegangen. Das im Klimaschutzkonzept definierte Emissionsreduktionsziel für 2020 wird demnach voraussichtlich erreicht. Der Emissionsrückgang und die im Klimaschutzkonzept definierten Ziele für 2020 und 2030 liegen allerdings deutlich unter den international und national vereinbarten Zielpfaden zur CO2-Minderung, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Ziele entsprechen daher auch nicht mehr dem Geist der 2019 beschlossenen Erkelenzer Selbstverpflichtungserklärung. Mit der „Verpflichtungserklärung für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ vom 25.09.2019 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anerkannt und erklärt, sich dabei an den im Pariser Abkommen formulierten Zielwerten zur Begrenzung des Klimawandels von 1,5 bis maximal 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau leiten zu lassen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Ziele aus dem Klimaschutzkonzept dahingehend zu überarbeiten und bis Juni 2021 Handlungsempfehlungen für die langfristige Klimaschutzarbeit sowie als Zwischenschritt ein energiepolitisches Arbeitsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 vorzulegen.
Aktueller Sachstand: Am 24.06.2020 hat der Rat der Stadt auf Vorschlag der Verwaltung ein energiepolitisches Arbeitsprogramm mit rund 70 Maßnahmen für den Zeitraum 2021 bis 2024 verabschiedet und damit die mittelfristige Planung für die Energie- und Klimaschutzarbeit geschaffen. Für die langfristige Ausrichtung des Klimaschutzes wird von der Verwaltung beiliegend ein Vorschlag für ein „Leitbild der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz“ zur Beratung vorgelegt und am 23.06.2021 im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt vorgetragen. Das Leitbild enthält die strategischen Klimaschutzziele für Erkelenz und benennt die Handlungsfelder, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Es soll damit Politik, Verwaltung und Bürgerschaft eine Orientierung für den Weg in die klimaneutrale Zukunft von Erkelenz geben. Der Leitbildentwurf berücksichtigt die Ambitionen der „Verpflichtungserklärung für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit“, die aktuellen nationalen Klimaschutzziele sowie die Handlungsempfehlungen von Frau Prof. Dr.-Ing. Kuperjans (siehe dazu auch Fazit der Vorstellung der Energie- und CO2 Bilanz am 17.3.2021). Im Leitbildentwurf wird die Klimaneutralität in Erkelenz bis spätestens 2045 angestrebt. Das Ziel orientiert sich an den Zielen des Bundes und des Landes NRW, da die lokale Klimaneutralität aus Sicht der Verwaltung nur im Kontext der regulatorischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Bundes– und Landesebene machbar ist. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien will Erkelenz hingegen über das nationale Ziel der 100% Eigenversorgung bis 2045 hinausgehen und deutlich über den Eigenbedarf in Erkelenz Strom aus erneuerbaren Energien produzieren. Dazu wird die Vervierfachung der Stromproduktion aus Wind und Sonne bis spätestens 2045 angestrebt. Die Verwaltung selbst will für den direkt von ihr verantworteten Bereich Vorbild sein und strebt eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis 2030 an. Im Leitbild sind zudem die grundlegenden Maßnahmen und Zielpfade zur Erreichung der Klimaschutzziele für die Handlungsfelder private Haushalte, Verkehr, Wirtschaft und Kommune niedergeschrieben.
Fazit und weitere Vorgehensweise: Der Leitbildentwurf definiert Zweck, Ziel und Handlungsfelder für den Weg in eine klimaneutrale Zukunft in Erkelenz und soll Politik, Bürgerschaft und Verwaltung eine Orientierungshilfe sein. Das Leitbild berücksichtigt lokale Ambitionen (Ausbau EE, Klimaneutrale Stadtverwaltung) und ist kohärent zu den Zielen auf Bundes- und Landesebene. Sollten sich die Rahmenbedingungen oder Erkenntnisse ändern, ist das Leitbild ggf. anzupassen. Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage des vorliegenden Leitbildentwurfs nach eingehender Beratung, im September ein „Leitbild der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz“ zu beschließen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Entwurf eines „Leitbilds der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz“ wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Entwurf eines „Leitbilds der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz“
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