Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 6 GO NW können Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, benennen. Die UWG-Fraktion ist im Braunkohlenausschuss bisher nicht vertreten und teilt mit Schreiben vom 12.11.2005 mit, dass sie nun von ihrem Recht gemäß der eingangs genannten Norm Gebrauch macht. Durch die UWG-Fraktion wird als beratendes Ausschussmitglied benannt: Herr Günter Failing, Bellinghovener Weg 8, und als dessen Vertreter in der folgenden Reihenfolge: 1. Frau Irina Hurtz-Zanders, Wechselsaater Weg 13; 2. Herr Heinz Nießen, Cusanushof 2. Eine aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass für alle 3 vorgeschlagenen Personen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem Kommunalwahlgesetz vorliegen. Gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 GO NW werden die benannten sachkundigen Bürger vom Rat mit beratender Stimme gewählt; sie wirken im Ausschuss mit beratender Stimme mit. Zuständig für die Bestellung ist somit der Rat der Stadt.
Beschlussentwurf: „Herr Günter Failing, Bellinghovener Weg 8, wird hiermit zum beratenden Mitglied des Braunkohlenausschusses gem. § 58 Abs. 1 Sätze 6 bis 8 GO NW bestellt. Als Vertreter von Herrn Günter Failing werden in der nachfolgenden Reihenfolge bestellt: 1. Frau Irina Hurtz-Zanders, Wechselsaater Weg 13; 2. Herr Heinz Nießen, Cusanushof 2.“ Finanzielle Auswirkungen: Die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen erhalten ein Sitzungsgeld von 21 € je Sitzung zuzüglich event. Fahrtkosten zu den Sitzungen (vgl. § 2 und 5 der Entschädigungsverordnung – EntschVO -). |
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