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Tatbestand: Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 23.03.2021 die vierte Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlenrevier beschlossen. Vorangegangen war ein Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung nachdem das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.10.2020 den Entwurf einer neuen Leitentscheidung vorgestellt hatte. Mit der Leitentscheidung übersetzt die Landesregierung nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes und schafft den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen.
Frau Dr. Renz vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Landes Nordrhein-Westfalen trägt vor. Beschlussentwurf: „Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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