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Vorlage - A 10/018/2021  

 
 
Betreff: Anpassung der Hauptsatzung (13. Änderung der Hauptsatzung)
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2021 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2021 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
13. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

Die Höhe der Fraktionszuwendungen wurden vom Stadtrat im Jahr 1986 beschlossen (einfacher Ratsbeschluss) und dann später in die Hauptsatzung (aktuell: § 14) übernommen. Auch im Rahmen der DM-EURO-Umstellung zum 01.01.2002 erfolgte keine Erhöhung, die Beträge wurden zum damaligen Zeitpunkt unter Berücksichtigung des Wechselkurses unverändert übernommen. Aktuell beläuft sich der monatliche Sockelbetrag je Fraktion auf 76,69 Euro, zusätzlich erhalten die Fraktionen je Fraktionsmitglied einen monatlichen Betrag in Höhe von 30,68 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die aktuellen Beträge "glatt" zu ziehen und aufgrund des Umstandes, dass diese mehr als 35 Jahre nicht angepasst worden sind, auch (leicht) zu erhöhen, und zwar wie folgt:

 

- monatlicher Sockelbetrag (je Fraktion):

80,00 Euro

- monatlicher Betrag je Fraktionsmitglied:

35,00 Euro

 

Einführung einer zusätzlichen "IT-Pauschale":

 

Vor dem Hintergrund der gestiegenen IT-Anforderungen (Erwerb von EDV-Hardware, Softwarelizenzen, Cloud-Dienste, Bereitstellung von Lizenzen für Videokonferenzen etc.) fallen zusätzliche Kosten an, deren Notwendigkeit man im Jahr 1986 noch nicht vorhersehen und daher auch nicht in der Bemessung der Fraktionszuwendungen berücksichtigen konnte.

 

Aus diesem Grund ist eine "IT-Pauschale" für solche Kosten ermittelt worden. Diese IT-Pauschale soll zunächst auf 300,00 Euro (jährlich) - je Fraktion - festgesetzt werden. Diese Pauschale soll dann erstmalig für das Jahr 2021 in voller Höhe an die Fraktionen ausgezahlt werden.

 

Die entsprechende Anpassung der zu gewährenden Fraktionszuwendungen sowie die Einführung der IT-Pauschale machen daher eine Anpassung des § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung notwendig.

 

Für eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig (Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates).


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die beigefügte 13. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Tatbestand.


Anlage:

13. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 13. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz (6 KB)