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Vorlage - A 40/419/2021  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 13.01.2021 zum Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.02.2021 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Januar 2021  

Tatbestand:

Entsprechend der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 13. Januar 2021 wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar 2021 verzichtet.


Beschlussentwurf:

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Januar 2021 zum Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar 2021, wird entsprechend § 60 Abs. 2 GO NRW vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023 in der derzeit geltenden Fassung) genehmigt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen vorzeitigen Minderertrag von rd. 165.322,83 Euro, der sich auf die drei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

 

030101 (Grundschulen)  :       52.230,--   Euro

060100 und 060102 060219 (Kindertagesstätten) :    99.644,32 Euro

060220 (Kindertagespflege)       13.448,51 Euro

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.

 

Somit verbleibtr die Stadt Erkelenz insgesamt ein Minderertrag in Höhe von 82.661,42 Euro.


Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Januar 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Januar 2021 (651 KB)