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Vorlage - A 66/420/2021  

 
 
Betreff: Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG)
Erkelenz, Gewerbestraße Süd von Tenholter Straße bis Bahn
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
03.02.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Im Zuge des zwischen NEW und Verwaltung ausgearbeiteten Sanierungskonzeptes zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Erkelenz hätte im Jahr 2020 noch die Beleuchtungsmaßnahme Gewerbestraße Süd von Tenholter Straße bis Bahn geplant und umgesetzt werden sollen. Auf Grund der Vielzahl von Maßnahmen und begrenzten Kapazitäten bei der NEW sowie den von ihr beauftragten Baufirmen war dies zeitlich jedoch nicht möglich.

 

Der Baubeschluss für die oben aufgeführte Beleuchtungsmaßnahme soll daher nunmehr dahingehend gefasst werden, dass die Maßnahme im Jahre 2021 umgesetzt wird. 

 

Mittlerweile hat es jedoch eine gesetzliche Änderung im Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), Einführung eines neuen § 8 a KAG, als auch eine am 03.04.2020 veröffentlichte und rückwirkend zum 02.01.2020 in Kraft getretene „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ gegeben. Danach besteht nunmehr die Möglichkeit, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Kommune nun Fördermittel des Landes zum nachmaligen Ausbau von Straßenbau- und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen beantragen kann, um die Kostenbeteiligung der Anlieger zu senken. Maßgeblich hierfür ist jedoch unter anderem ein Baubeschluss, der nach dem 01.01.2018 erfolgt sein muss.

 

Damit entsprechende Landeszuweisungen für diese Maßnahme generiert werden können, muss für die noch nicht genau im Detail geplante, beauftragte und durchzuführende Sanierung der Straßenbeleuchtungsmaßnahme ein entsprechender Baubeschluss gefasst werden.

 

Ortslage Erkelenz, Gewerbestraße Süd von Tenholter Straße bis Bahn

Die Lampen sind 34 Jahre alt; zur Zeit sind HQL Leuchtmittel verbaut.

Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Beleuchtungsmaßnahme ist die benötigte und aufgeführte Investivsumme auf dem Konto E 12020063 in Höhe von 35.000,00 Euro bereitgestellt.