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Vorlage - A 20/520/2020  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltssatzung 2021 (ENTWURF)  

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2021 wurde am  10.11.2020 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf am 13.11.2020 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben eine Ausfertigung des Etatentwurfs in elektronischer Form erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs in elektronischer Form:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 erfolgte im Amtsblatt Nr. 31/2020 am 13.11.2020. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-serviceportal/ stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3, Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 16.11.2020 bis 30.11.2020 während der Besuchszeiten, aufgrund der Coronavirus-Situation (SARS-CoV2) nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

+ 265.000 EUR  

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher nicht erfolgen.

 

Der Finanzplan 2021 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-14.135.830 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

890.000 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

21.123.500 EUR.

 

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze sollen für das Jahr 2021, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    390 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

1 - Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO

2 - Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO

3 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO

4 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO

5 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO

6 - Ergebnis- und Finanzrechnung 2019 und Bilanz zum 31.12.2019 gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO

7 - Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW

8 - Wirtschaftsplan 2021 und Jahresabschluss 2019 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO

9 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der

  Unternehmen und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

114.719.096 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

114.454.096 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

104.044.052 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 104.294.679 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

  14.160.710 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

28.045.913 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

14.135.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

14.135.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

890.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

21.123.500 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021, entsprechend der

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

 

-entfällt-

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem.  § 21  Abs. 1  KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524)

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 -  der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

  vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

 

5. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

8. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 7 auf­              geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der  Produkte ein  ent­              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­              kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­              stimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180075

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz ERK-A 1113)

B01180084

 

LKW Sprinter offener Kasten b. 3,5 t (Ersatz ERK-A 1117)

B01180095

 

Lieferwagen Kipper offener Kasten b. 3,5 t (Ersatz ERK-A 1116)

 

B01180105

Handgeführter mobiler Abfallsauger (Ersatzbeschaffung)

B01180111

Salzstreuer (Ersatzsalzstreuer für LKW ERK-A 1135)

B02157028

Gerätewagen Logistik/Rüstwagen - Erweiterung technische Hilfeleistung im Stadtgebiet

B02157037

Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20)

 

H02150013

Neubau FWGH Keyenberg (neu)

H02150019

Erweiterung FWGH Holzweiler (mit Schulungsraum)

S02150001

Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

H03010019

Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich

H03010020

Energetische Sanierung Peter Härtling Schule Gerderath

H03010022

Erweiterung Grundschule Kückhoven

H03010023

Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

S03020002

Neugestaltung Innenhof Hauptschule (Geb. 3) einschl. Bolzplatz

H03040008

Neubau Turn-/Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium

S04010007

Barrierefreie Erschließung der Burg (InHK)

H06020902

Erweiterung Kindergarten Lövenich

H06021201

Neubau Kindergarten Kückhoven

B06021402

Ersteinrichtung < 800 € KG Oerather Mühlenfeld II

B06021480

Vermögensgegenstände des AV b. 800 € KG Oerather Mühlenfeld II

H06021401

Neubau Kindergarten Oerather Mühlenfeld II

H06021502

Anbau Mehrzweckraum Kindergarten Südpromenade

S06021501

Gestaltung Außengelände Kindergarten Südpromenade

H06021702

Erweiterungsbau Kindergarten Immerath

 

H08010010

Neubau Sportumkleide Keyenberg (neu)

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

S11030001

Ausbau Breitbandinfrastruktur Erkelenz

E12010035

Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil)

E12010036

Straßenerneuerung Brabantstr. (nördlicher Teil)

E12010060

Franz-Halcour-Str. - Straßenbau

E12010063

Tenholter Straße - Straßenbau Stichweg zw. Hs.-Nr. 90a u. 98c

E12015008

Lövenich, Bruchstraße - Straßenbau (In Lövenich bis Ende)

E12015012

Lövenich, Am Lerchenpfad (von Baugebiet bis An der Hofkirche) - Straßenbau

E12018005

Holzweiler, In der Weidwäsch - Straßenbau

S12010101

Umgestaltung/Aufwertung Franziskanerplatz (InHK)

S12010102

Umgestaltung/Aufwertung Aachener Str./Kirchstr. (InHK)

S12010104

Umg. Entree Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade) (InHK)

S12010110

Umgestaltung Hülsersgässchen (InHK)

T12010028

Radwegebau Mennekrather Kirchweg (zw. Düsseldorfer Str. u. Mennekrath)

S13010022

Umgestaltung Grünring Westpromenade (InHK)

S13010025

Holzweiler-Bauliche Umgestaltung Dorfpark

S13050015

Bau von Urnengrabkammern Friedhof Hetzerath

H15020209

Neubau MZH Keyenberg (neu)

H15020210

Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld

H15020211

Neubau MZH Kückhoven

H15020212

Umbau Dorfzentrum „Alte Schule“ Holzweiler

S15020203

Außenanlagen MZH Keyenberg (neu)

S15020204

Herstellung Außengelände „Alte Schule“ Holzweiler.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2021.


Anlage:

Haushaltssatzung 2021, einschließlich Haushaltsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2021 (ENTWURF) (19695 KB)