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Vorlage - A 20/501/2020  

 
 
Betreff: Erstellung eines Beteiligungsberichtes zum 31.12.2019
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2020 
34. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf des Beteiligungsberichtes zum 31.12.2019  

Tatbestand:

Bereits unter dem vorherigen Sitzungspunkt wurde darüber berichtet, dass künftig grundsätzlich keine Pflicht mehr zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses besteht. In diesen Fällen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 117 vor, dass in diesen Jahren jeweils ein Beteiligungsbericht zu erstellen ist. Der Beteiligungsbericht war dem Rat bereits in den vorherigen Jahren jeweils als Teil des Gesamtabschlusses zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Nunmehr ist dieser Beteiligungsbericht separat zu beschließen.

 

Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz erhält die wesentlichen Informationen zu allen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Eine graphische Übersicht der derzeit verselbständigten Aufgabenbereiche ist auf Seite 3 des Beteiligungsberichtes dargestellt. Die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen schließen sich anschließend an.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Beteiligungsbericht zum 31.12.2019 in der als Anlage vorgelegten Fassung zu beschließen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht zum 31.12.2019 wird beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Beteiligungsberichtes zum 31.12.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf des Beteiligungsberichtes zum 31.12.2019 (702 KB)