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Vorlage - A 14/122/2020  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2020 
38. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.06.2020 
34. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde festgestellt.

 

Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des Jahresabschlusses 2019 zu erteilen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2019 die Entlastung erteilt.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.