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Vorlage - A 66/408/2020  

 
 
Betreff: Radwegneubau parallel Landstraße von Sportplatz bis Ortseingang Holzweiler
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
16.06.2020 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Sportanlagen mit Tennisplatz und Fußballplätzen des Ortes Holzweiler, gelegen im Einmündungsbereich der Landstraße an die L 19, befinden sich ca. 500 m außerhalb der geschlossenen Bebauung. Die Landstraße, als direkte Verbindung aus dem Ort zum Sportgelände, weist keinen parallel verlaufenden Geh- oder Radweg auf. Zur Erreichbarkeit wird derzeit der weiter nördlich verlaufende unbefestigte grüne Wirtschaftsweg genutzt. Der je nach Wetterlage oder Erntezeit nicht optimale Zustand des Weges für Fußgänger und Radfahrer bzw. die alternative aber nicht gefahrlose Nutzung der Landstraße wurde seitens der Ortspolitik moniert.

 

In Ermangelung vorhandener Nebenanlagen wurde parallel der Landstraße die Führung eines Geh- und Radweges vorgeplant. Die Neuanlage ist in einer Standardbreite von 2,50 m auf der Nordseite der Landstraße vorgesehen. Zum Erhalt der Bestandsbäume ist der Geh- und Radweg entsprechend von der Hauptfahrbahn abgesetzt.

 

Im Bereich des Ortseinganges ist der einfahrende Radfahrer auf die rechte Fahrbahnseite zu führen. Dies geschieht im Schutze einer beidseitigen Fahrbahneinengung, die als geschwindigkeitsreduzierendes Element mit Rampenschwellensteinen ausgebildet ist.

 

Vorbehaltlich der vollständigen Erlangung des erforderlichen Grunderwerbs kann damit eine gleichermaßen komfortable und sichere Nutzung für den Radfahrer und Fußgänger sichergestellt werden.


Beschlussentwurf : (in eigener Zuständigkeit)

Die Landstraße in Holzweiler ist zwischen Sportanlage und Ortseingang gemäß dem Lageplan mit der Nummer 696.3.201 durch einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu erweitern. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Erlangung des Grunderwerbs.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Durchführung der Maßnahme sind Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro auf dem investiven Konto T 12018000 bereitgestellt.