Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/946/2020  

 
 
Betreff: Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
13.02.2020 
2. Sitzung des Wahlausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Einteilung KW20 - Erkelenz EW-WB  
Schnellbrief 03_2020 des Städte_und Gemeindebundes NRW  
Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW  

Tatbestand:

Der Wahlausschuss der Stadt Erkelenz teilt gemäß § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) das Wahlgebiet in Wahlbezirke ein.

 

Für das Wahlgebiet der Stadt Erkelenz sind gemäß § 3 Absatz 2 KWahlG NRW insgesamt 44 Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken, zu wählen.

 

Der Wahlausschuss der Stadt Erkelenz hat am 27. November 2019 über die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 beschlossen; die Bekanntmachung der Einteilung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Erkelenz (Ausgabe Nr. 27/2019) am 29. November 2019.

 

Am 20. Dezember 2019 hat der Verfassungsgerichtshof NRW (VerfGH) im Normenkontrollverfahren das Urteil zur Stichwahl und zur Frage, ob bei der Berechnung der Einwohnerzahl nur Deutsche und EU-Staatsangehörige zu berücksichtigen sind, verkündet. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof sich auch ausführlich mit der Frage der Abweichungsobergrenze bzw. der Abweichungsuntergrenze bei der Einteilung der Wahlbezirke beschäftigt. Es wurde dazu entschieden, dass die gesetzliche Regelung des § 4 KWahlG NRW zur Einteilung der Wahlbezirke grundsätzlich verfassungskonform ist. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings ausgeführt, dass die gesetzliche Regelung der verfassungskonformen Auslegung bedürfe und nur eine Abweichung von bis zu 15 % bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates in der Regel unproblematisch sei.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat u. a. entschieden, dass eine pauschalierende Anwendung der 25 %-Klausel etwa aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung oder der bloßen leichteren Zuordnung des Wahlbezirks zu einem Wohngebiet unzulässig sei. Ein Rückgriff auf die 25 %-Abweichungsklausel sei in einer Großstadt jedenfalls verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn es ohne Weiteres möglich sei, durch die Einbeziehung angrenzender Straßenzüge oder einzelner kleinerer Stadtquartiere zu annähernd gleich großen Wahlbezirken zu gelangen.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt, eine bereits beschlossene Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2020 vor dem Hintergrund der Urteilsgründe zu überprüfen und ggfls. anzupassen.

 

Das Innenministerium des Landes NRW hat zwischenzeitlich ein Prüfschema zur Einteilung der Wahlbezirke entwickelt und mitgeteilt:

 

Nach § 4 Absatz 2 Satz 3 KWahlG und der Übergangsvorschrift des § 94 KWahlO ist für alle Wahlbezirke die prozentuale Abweichung der Einwohnerzahl (Deutsche und EU-Bürger ohne Drittstaatler/innen) von der durchschnittlichen Einwohnerzahl nach dem Stand 30. April 2019 aus dem Melderegister für alle Kommunalwahlbezirke zu ermitteln.

 

Ergeben sich aus aktuelleren Meldedaten oder durch kurzfristig eintretende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (z. B. Fertigstellung und Bezug eines neuen großen Baugebiets) Hinweise, dass sich die Einwohner- oder die Wahlberechtigtenzahlen nach dem Stichtag bis zum Wahltag in relevantem Umfang verändern, sind diese Zahlen zu berücksichtigten (zur sog. Prognosepflicht vgl. Hahlen in Schreiber, BWahlG-Kommentar, 10. Auflage 2017, § 3 Rdnr. 24a).

 

Außerdem ist bei der Prüfung zur Einteilung aufgrund des VerfGH-Urteils vom 20. Dezember 2019 die Zahl der Wahlberechtigten - ebenfalls zum Stichtag 30. April 2019 - aus dem Melderegister für alle betroffenen Kommunalwahlbezirke zu ermitteln. Auf dieser Grundlage sind folgende Fallgestaltungen möglich:

 

a)

Abweichung sowohl der Einwohnerzahl (Deutsche und EU-Bürger/innen) als auch der Wahlberechtigtenzahl über 15 %:

 

 

Neueinteilung erforderlich, sofern keine Rechtfertigungsgründe im Sinne des VerfGH-Urteils gegeben sind.

 

b)

Abweichung der Einwohnerzahl über 15 % und der Wahlberechtigtenzahl
unter 15%:

 

 

 Keine Neueinteilung erforderlich, da laut VerfGH letztlich die Wahlberechtigtenzahl maßgeblich.

 

c)

Abweichung der Einwohnerzahl unter 15 % und der Wahlberechtigtenzahl über 15 %:

 

 

Neueinteilung erforderlich, sofern keine Rechtfertigungsgründe im Sinne des VerfGH-Urteils gegeben sind - diese Variante wird im Urteil nicht erwähnt; ihre Lösung ergibt sich aufgrund der laut VerfGH letztlich maßgeblichen Wahlberechtigtenzahl.

 

d)

Abweichung sowohl der Einwohnerzahl als auch der Wahlberechtigtenzahl
unter 15 %:

 

 

 Keine Neueinteilung erforderlich.

 

Jeder Wahlbezirk muss daher nochmals auf Grundlage des Urteils anhand seiner Einwohnerzahl und seiner Zahl der Wahlberechtigten überprüft werden. Nur eine Prüfung nach den Einwohnerzahlen ist nach Ansicht des Innenministeriums nicht ausreichend und bedarf, wie aus Fallkonstellation unter Buchstabe c) zu entnehmen ist, immer auch der Überprüfung der tatsächlich Wahlberechtigten. Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes sind die tragenden Erwägungen für die Einteilung der Wahlbezirke vom Wahlausschuss für die Wahlbürgerinnen und
-bürger und zur Ermöglichung einer gerichtlichen Kontrolle transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. 

 

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung verfahrensleitende Hinweise gegeben, welche Ziele im Kontext der Wahlbezirkseinteilung geeignet sein können, eine Abweichung von mehr als 15 % verfassungsmäßig zu rechtfertigen. Es handelt sich dabei um solche Gründe, die durch die Verfassung legitimiert und von einem solchen Gewicht sind, das sich mit dem hohen Verfassungs- und Wahlrechtsgrundsatz der Wahl- bzw. Chancengleichheit die Waage halten kann.

 

Hierzu zählt u. a. die Förderung der politischen Willensbildung als Ausfluss des Demokratieprinzips. Besonders geschützt ist dabei auch die Kommunikation zwischen den Wählerinnen und Wählern und den Mandatsbewerbern und -bewerberinnen.

 

 

Eine entsprechende tabellarische Übersicht mit den jeweiligen Zahlen ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Prüfung und Analyse der durch den Wahlausschuss eingeteilten Wahlbezirke:

 

Die Wahlbezirke 1 bis 6, 8 bis 10, 14, 16 bis 22 liegen hinsichtlich ihrer Abweichung sowohl bei der Einwohnerzahl als auch bei der Wahlberechtigtenzahl jeweils unter

15 %, sodass gemäß Prüfschema Fall d) – siehe oben – keine Neueinteilung erforderlich sein sollte.

 

Die Wahlbezirke 7, 11, 12, 13 und 15 liegen bei der Abweichung (Einwohnerzahl als auch Wahlberechtigtenzahl) jeweils über 15 %, sodass gemäß Prüfschema Fall a)

– siehe oben – eine Neueinteilung erforderlich sein könnte, insofern keine Rechtfertigungsgründe im Sinne des VerfGH-Urteils gegeben sind.

 

 

 

Einwohner/innen (EW) gesamt:

43.101

(gem. Melderegister zum 30.04.2019)

 

 

Einwohner je Wahlbezirk:
(= Mittelwert)

1.959

 

Wahlberechtigte (WB) gesamt:

36.898

(gem. Melderegister zum 30.04.2019)

 

 

Wahlberechtigte je Wahlbezirk:
(= Mittelwert)

1.677

 

 

 

Wahlbezirk

Einwohner

Abweichung vom Mittelwert

Wahlberechtigte

Abweichung vom Mittelwert

7 Erkelenz-Mitte
(Schulring/Neumühle)

2.258

+ 15,26 %

1.972

+ 17,59 %

11 Gerderath-Ost / Gerderhahn

1.635

- 16,54 %

1.395

- 16,82 %

12 Gerderath-Mitte

1.613

- 17,66 %

1.357

-19,08 %

13 Gerderath-Süd

1.590

- 18,84 %

1.349

- 19,56 %

15 Hetzerath

1.598

- 18,43 %

1.369

- 18,37 %

 

 

Wahlbezirk 7:

 

Der Wahlbezirk 7 (Wahlbezirk im Innenstadtbereich) nnte durch die Verschiebung von folgenden Straßen entsprechend verändert werden:

 

 

Straße

Einwohner

Wahlberechtigte

von Wahlbezirk …

in Wahlbezirk …

Adam-Stegerwald-Hof

36

30

7

1

August-Horch-Straße

3

3

7

8

Neumühle

38

35

7

8

Paul-Rüttchen-Straße
(1-21, 2-10)

2

2

7

8

Peter-Eggerath-Straße

28

22

1

5

 

Diese Verschiebung der vorgenannten Straßen rde zu den nachfolgenden aufgeführten Veränderungen hinsichtlich der Abweichung von den jeweiligen Mittelwerten in den folgenden Wahlbezirken führen:

 

Wahlbezirk

Einwohner

Abweichung vom Mittelwert

Wahlberechtigte

Abweichung vom Mittelwert

1   Erkelenz-Mitte (Stadtkern)

2.109

+ 7,66 %

1.916

+ 14,25 %

5 Erkelenz-Mitte (Marienviertel)

2.011

+ 2,65 %

1.758

+ 4,83 %

7 Erkelenz-Mitte
(Schulring)

2.179

+ 11,23 %

1.902

+ 13,42 %

8 Erkelenz-Mitte (Schneller / Erkelenz-Ost / Bellinghoven)

2.162

+ 10,36 %

1.910

+ 13,89 %

 

 

Wahlbezirk 11, 12, 13:

 

Die Wahlbezirke 11, 12 und 13 werden aus den Ortsteilen Gerderath, Gerderhahn, Vossem und Moorheide gebildet und liegen im Nordwesten des Erkelenzer Stadtgebietes, an der Grenze zum Gebiet der Stadt Wassenberg im Westen, zum Gebiet der Stadt Wegberg im Norden und zum Gebiet der Stadt Hückelhoven im Süden (Halbinsellage).

 

Die drei dort gebildeten Wahlbezirke haben eine Abweichung hinsichtlich der Einwohnerzahl von -16,54 %, -17,66 % und -18,84 % (siehe oben).

 

Seit der Kommunalen Neugliederung im Jahr 1972 hat die Stadt Erkelenz gemäß

§ 39 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ihr Stadtgebiet in (Stadt-)Bezirke eingeteilt, die auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Gemeindeentwicklung Rücksicht nehmen. Diese Einteilung ist in der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz verankert.

 

Für jeden dieser Stadtbezirke wird ein Bezirksausschuss nach den Vorgaben Kommunalverfassungsrechts gebildet. Diese Bezirksausschüsse haben die im § 37 Absatz 5 GO NRW bezeichneten Aufgaben. Das bedeutet insbesondere ein Anhörungs- und Anregungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, insbesondere Planungs- und Investitionsvorhaben sowie Bebauungspläne für den Stadtbezirk. Kommunale Planungs- und Investitionsvorhaben sind in einer Flächengemeinde mit weit auseinander liegenden Ortschaften, wie sie Erkelenz ist, immer einzelortbezogen (Beispiel: Feuerwehr/Löschgruppen, Sporteinrichtungen/Vereinswesen, Kulturveranstaltungen etc.).

 

Seit ihrer Einrichtung nach der kommunalen Neugliederung 1972 sind die Stadtbezirke und die auf ihnen fußenden Bezirksausschüsse in den bewährten und geopolitisch bestehenden Strukturen ein starkes Element einer bürgernahen kommunalpolitischen Teilhabe geworden.

 

Eine Anpassung der Wahlbezirke – insbesondere durch Verschiebung von Ortsteilen, Weilern und Straßenzügen aus einem anderen Wahlbezirk – hätte zur Folge, dass die seit vielen Jahren und Jahrzehnten bestehenden Stadtbezirke und damit einhergehend die für die jeweiligen Stadtbezirke gebildeten Bezirksausschüsse neu strukturiert werden müssen, und damit die über viele Jahre gewachsenen örtlichen Strukturen verloren gingen.

 

r eine Verschiebung von Einwohnern und Einwohnerinnen me der Wahlbezirk 14 mit den Ortsteilen Golkrath, Houverath, Matzerath und Hoven in Betracht, um einen Einwohnerzuwachs in den drei Gerderather Wahlbezirken zu erreichen, um schlussendlich die Abweichung vom Mittelwert zu reduzieren. Aufgrund der geografischen Lage kämen zunächst Hoven und Golkrath in Frage. Golkrath hat als größter Ort ca. 950 Einwohnern (Houverath: ca. 650, Matzerath: ca. 400 und Hoven: ca. 70 Einwohnern) und beheimatet einen Grteil der Infrastruktur (Mehrzweckhalle mit Vereinsräumen, Tennisplatz, Sportplatz etc.).

 

Eine Abtrennung von einem Teilbereich mit ca. 275 Einwohner/innen re notwendig, um die Abweichungen in den drei Gerderather Wahlbezirken auf ca. -13 bis -14 % zu reduzieren. Dies wiederum würde dazu führen, dass die Abweichung von Mittelwert im Wahllbezirk Golkrath auf ca -13,40 % ansteigen würde, mit der Folge, dass mehr als zwanzig Prozent der derzeitigen Golkrather Bürger/innen (ca. 200 Einwohner/innen) sowie die Hovener (ca. 70 Einwohner/innen) einem anderen Wahlbezirk zugeordnet werden und der dort bis dato gebildete Stadtbezirk so nicht weiter existieren nnte.

 

r eine Verschiebung von Einwohnern/Einwohnerinnen in die drei Gerderather Wahlbezirke kämen alternativ die Ortsteile Genfeld und Genhof aus dem östlich gelegenen Wahlbezirk 10 (Schwanenberg) in Betracht.

 

Auch der im Bereich Schwanenberg (mit Genfeld, Genhof und Geneiken) gebildete Stadtbezirk hat wie auch die anderen Erkelenzer Stadtbezirke in den letzten fast 50 Jahren seit der kommunalen Neugliederung im Jahr 1972 Strukturen entstehen, wachsen und entwickeln lassen, die bis heute Bestand haben.

Exemplarisch am Beispiel Schwanenberg sei angeführt, dass Geneiken im Rahmen der kommunalen Neugliederung als ein Teil von der damaligen Gemeinde Wegberg in das Gebiet der (neuen) Stadt Erkelenz eingemeindet worden ist. In Genfeld (Straßendorf), das über vielen Jahre getrennt war die eine Straßenseite gehörte zu Gemeinde Wegberg, die andere Straßenseite gehörte zur Gemeinde Schwanenberg wurde ebenfalls 1972 eingemeindet und bildet seit dieser Zeit einem gemeinsamen Stadtbezirk. Das Vereinsleben im Stadtbezirk Schwanenberg

also für alle Vereine in den Orten Schwanenberg, Geneiken, Genfeld und Genhof wird koordiniert durch die Vereinsgemeinschaft Schwanenberg, deren geborene/r Vorsitzende/r durch Satzungsrecht der bzw. die jeweilige Bezirksaussschussvorsitzende/r ist.

Hier haben sich in einem ländlich geprägten Bereich über viele Jahre Strukturen und Besonderheiten herausgebildet. Dies manifestiert sich unter anderem darin, dass r den Bereich Schwanenberg ein konfessioneller (evangelischer) Kindergarten sowie konfessioneller Grundschulteilstandort besteht, der insbesondere von den Kindern aus dem Bereich Schwanenberg, Genhof, Genfeld und Geneiken besucht wird.

Gleichzeitig haben Vereinsstrukturen, die freiwillige Feuerwehr, die örtlichen Strukturen und auch die konfessionellen Angelegenheiten sich auf diese bestehende Gliederung angepasst und diese beeinflusst.

 

Gleiches gilt an dieser Stelle natürlich auch für den bis 1972 selbstständigen Teil der alten Gemeinde Gerderath (mit Gerderhahn), die im Rahmen der kommunalen Neugliederung mit den vielen anderen Gemeinden zur heutigen Stadt Erkelenz verbunden worden ist.

 

Als Ergebnis hiervon hat der damalige Rat der Stadt Erkelenz auf der Grundlage einer vertraglichen Zusatzerklärung aller ehemaligen Gemeinden und Ämter mit der neu gebildeten Gesamtstadt Erkelenz beschlossen, in den bis dato selbständigen Gemeinden Stadtbezirke nach den Vorschriften der Gemeindeordnung zu bilden und diesen entsprechende Zuständigkeiten zugewiesen.

 

Eine Abtrennung bzw. Verschiebung von einigen Straßenzügen bzw. von kleinen Ortsteilen aus ihrem Bereich, der sich über viele Jahre in geografischer, politischer, kultureller und soziologischer Sicht entwickelt hat, könnte insbesondere in kommunalpolitischer Hinsicht kontraproduktiv sein und möglicherweise auch deren Identität in Frage stellen. Dies wiederum könnte möglicherweise zu einem Rückgang der Wahlbereitschaft sowie der Wahlbeteiligung und zu einer Verschlechterung der Kommunikation zwischen Wähler und Mandatsbewerber führen.

 

Wahlbezirk 15 Hetzerath:

 

Der Wahlbezirk 15 (Hetzerath) – gelegen im Westen des Erkelenzer Stadtgebietes, an der Grenze zum Stadtgebiet von Hückelhoven – hat eine Abweichung von -18,43 %. Hetzerath bildet zusammen mit Granterath einen Stadtbezirk, für den ein gemeinsamer Bezirksausschuss gebildet wird. Die Abweichung des Wahlbezirks 16 (Granterath) liegt aktuell bei -14,80 %. Der Wahlbezirk Hetzerath beinhaltet aufgrund der Lage zu Granterath bereits zwei Granterather Straßenzüge die an bzw. westlich der Bundestraße 57 liegen. Zum Stichtag 30.04.2019 (maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Einwohnerzahl für die Wahlbezirkseinteilung) war abzusehen, dass in Hetzerath im Sommer 2019 die Erschließung des Neubaugebietes „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“ beginnen wird und diese auch planmäßig abgeschlossen worden ist. In diesem Neubaugebiet wurden 28 Baugrundstücke verkauft. Die Realisierung der Bauvorhaben (Einzel- und Doppelhausbebauung) sollte in den kommenden Monaten zu einem Einwohnerzuwachs von ca. 80 Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. zu ca. 60 Wahlberechtigten führen, so dass die Abweichung in dem betroffenen Wahlbezirk sich jeweils auf ca. unter 15 % reduzieren sollte.

 

Prognose für den Wahlbezirk 15 – Hetzerath (Zuwachs: ca. 80 Einwohner/innen bzw. ca. 60 Wahlberechtigte):

 

Wahlbezirk

Einwohner

Abweichung vom Mittelwert

Wahlberechtigte

Abweichung vom Mittelwert

15 Hetzerath

1.678

- 14,34 %

1.429

- 14,79 %

 

 

 

Hinweise zum Beschlussentwurf:

Im Punkt 5 des Beschlussentwurfes sind alle Wahlbezirke mit den dazugehörigen Straßen und Objekten aufgeführt, wie sie vom Wahlausschuss am 27. November 2019 beschlossen worden sind. Die gelb markierten Straßen sind diejenigen Straßen, die unter der Prüfung „Wahlbezirk 7“ für eine Verschiebung – wie oben dargestellt – in Frage kämen und ggfls. noch entsprechend neu zugeordnet werden müssten.


Beschlussentwurf:

„1. Die Stadt Erkelenz ist eine stark ländlich geprägte Flächenstadt mit ca 117 km² und untergliedert sich in ca. 50 weit verstreute Ortslagen, Dörfer und Weiler. Diese historisch gewachsene zersplitterte Siedlungs- und Sozialstruktur spiegelt sich in der in der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz festgelegten Stadtbezirkseinteilung wider. Ebenfalls siedlungs- und sozialstrukturprägend sind die Auswirken des Braunkohletagebaus, aber auch der stetige Bevölkerungswandel. Erkelenz hat einen monozentrisch stark ausgeprägten Siedlungskern in der Mitte (ca. 20.000 Einwohner, auf einer Fläche von ca. 10 km²) mit wenigen weiteren Siedlungsschwerpunkten und breit gefächerten, in der Fläche weit verstreuten Dörfern, Weilern und Streusiedlungen. Die hieraus resultierenden siedlungsgeografischen Gegebenheiten lassen es nicht generell zu, den optimalen Mittelwert bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu erreichen und führen dadurch zu Abweichungen bis zu 15 %, in Ausnahmen von bis zu 19 %, vom Mittelwert (bezogen auf die Einwohner- bzw. Wahlberechtigtenzahl).

 

2. Wahlbezirk 7 – Erkelenz-Mitte (Schulring): …….

 

3. Wahlbezirk 11,12 und 13: ……..

 

4. Wahlbezirk 15 – Hetzerath: …….

 

5. Das Wahlgebiet der Stadt Erkelenz wird für die Kommunalwahlen 2020 somit in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk 1 – Erkelenz-Mitte (Stadtkern):

 

Aachener Straße 1-67 / 2-90, Am Ziegelweiher, Brückstraße 1-71 / 2-72, Burgstraße, Burgwall, Cusanushof, Dr.-Eberle-Platz, Dr.-Josef-Hahn-Platz, Erich-Wolff-Gässchen, Franziskanerplatz, Gasthausstraße, Heinrich-Clemens-Weg, Hülsersgässchen, Im Pangel, Johannismarkt, Kirchstraße, Kölner Straße 1-25 / 2-14, Koningsgasse, Krefelder Straße 1-3 / 2-22, Markt, Marktgasse, Nordpromenade, Ostpromenade, Patersgasse, Peter-Eggerath-Straße, Reifferscheidtsgäßchen, Roermonder Straße 1-37 / 2-32, Schülergasse, Südpromenade, Ulrich-O.-Dahlke-Platz, Von-Reumont-Straße, Wallstraße, Westpromenade, Zehnthofweg, Ziegelgasse.

 

Wahlbezirk 2 – Erkelenz-Mitte (Flachsfeld):

 

A.-de-Gasperi-Straße, Am Flachsfeld, Am Hagelkreuz, Am Hufeisen, Am Schneller
1-27 / 2-30, Anton-Aretz-Straße, Atelierstraße, Brabantstraße, Flachsbleiche, Flandernstraße, Freiheitsplatz, G.-Stresemann-Straße, Gerhard-Welter-Straße, Goswinstraße, Graf-Reinald-Straße, Heinrich-Jansen-Weg, Mozartstraße, Peter-Wimar-Weg, Tenholter Straße 1-63 / 2-76, Wilhelmstraße.

 

Wahlbezirk 3 – Erkelenz-Mitte (Mühlenstraße):

 

Alte Trift, Am Bongert, Am Stadtpark, Anton-Heinen-Straße 1-59 / 2-30, Anton-Raky-Allee, Brückstraße 73-Ende / 74-Ende, Glück-auf-Straße, H.-J.-Gormanns-Straße, Im Kämpchen, Im Mühlenfeld, Kölner Straße 27-67 / 16-54, Konrad-Adenauer-Platz, Lambertusweg, Martin-Luther-Platz, Mergelfeld, Mühlenstraße, Parkweg, Rosenstraße, Schwatte Jräet, Theodor-Körner-Straße, Waidfeld.

 

Wahlbezirk 4 – Erkelenz-Mitte (Oestrich / Oestricher Kamp - West):

 

Ahornweg, Am Püllenhof, Anton-Heinen-Straße 61-Ende / 32-Ende, Baumschulweg, Burgunderstraße, Dr.-Jakob-Herle-Straße, Frankenring, In den Gärten, Kaiser-Karls-Weg, Karl-Platz-Straße 1-51 / 2-34, Karolingerring, Krefelder Straße 27-Ende (nur ungerade Hausnummern), Leo-Heinrichs-Weg, Meerstraße, Oestricher Maar, Oestricher Straße.

 

Wahlbezirk 5 – Erkelenz-Mitte (Marienviertel):

 

Allensteiner Straße, An der Windmühle, Beecker Straße, Breslauer Straße, Buscherhof, Buscherkamp, Danziger Straße, Elbinger Straße, Flassenberger Straße, Görlitzer Straße, Gubener Straße, Kehrbuscher Straße, Kolberger Straße, Königsberger Straße, Krefelder Straße 5-25 / 24-Ende, Liegnitzer Straße, Marienweg, Masurenweg, Memelstraße, Molter, Ratiborweg, Roermonder Straße 39-Ende / 34-Ende, St.-Rochus-Weg, Stettiner Straße, Venloer Straße.

 

Wahlbezirk 6 – Erkelenz-Mitte (Oerather Mühlenfeld / Oerath):

 

Dinslakener Ring, Emmericher Straße, Gerderather Landstraße, Gocher Ring, Issumer Ring, Kalkarer Straße, Kamp-Lintforter Straße, Kempener Ring, Kerkener Straße, Kevelaerer Straße, Klever Straße, Mühlenplatz, Oerath, Reeser Straße, Rheinberger Straße, Straelener Ring, Viersener Allee, Walbecker Straße, Weezer Straße, Xantener Allee.

 

Wahlbezirk 7 – Erkelenz-Mitte (Schulring)

 

Adam-Opel-Straße, Adam-Stegerwald-Hof, Adolf-Kolping-Hof, Antwerpener Straße, August-Horch-Straße, Bauxhof, Bischof-Ketteler-Hof, Corneliushof, Ferd.-Porsche-Straße, Gentishof, Hoogenhof, Joseph-Emonds-Hof, Lindemannhof, Neumühle, Oidtmannhof, Paul-Rüttchen-Straße 1-21 / 2-10, Reinhold-Klügel-Hof, Robert-Bosch-Straße, Schulring.

 

Wahlbezirk 8 – Erkelenz-Mitte (Schneller / Erkelenz-Ost / Bellinghoven)

 

Aachener Straße 69-Ende / 92-Ende, Alfred-Wirth-Straße, Am Kapellchen, Am Liesenfeld, Am Lövenicher Weg, Am Schneller 29-Ende / 32-Ende, Am Wasserturm, An der Bohr, Bernhard-Hahn-Straße, Brüsseler Allee, Carl-Benz-Straße, Charles-de-Gaulle-Straße, Commerdener Höhe, Dr.-Jack-Schiefer-Straße, Ferdinand-Clasen-Straße, Franz-Halcour-Straße, Gewerbestraße Süd, Gottlieb-Daimler-Straße, Hegenscheidt-Platz, Hinter der Giftmühle, In Bellinghoven, Jean-Monnet-Straße, Joseph-Sommer-Straße, Jülicher Straße, Kölner Straße 69-Ende / 56-Ende, Koepestraße, Kreuzherrenpfad, Landwehr, Lindenweg, Luxemburger Straße, Maastrichter Straße, Neußer Straße, Nikolaus-Otto-Straße, Paul-Rüttchen-Straße 23-Ende / 12-Ende, Richard-Lucas-Straße, Robert-Schuman-Straße, Rudolf-Diesel-Straße, Sittarder Straße, Straßburger Allee, Tenholter Straße 65-Ende / 78-Ende,
Th.-Heuss-Straße, Wilhelm-Terstappen-Straße, Wockerather Weg, Zum Driesch, Zur Feuerwache.

Wahlbezirk 9 – Erkelenz-Mitte (Oestricher Kamp - Ost):

 

Alemannenstraße, Arnulfstraße, Bayernstraße, Bernhardstraße, Brunhildstraße, Childrichstraße, Chlodwigstraße, Claudiusstraße, Dagobertstraße, Düsseldorfer Straße, Eburonenstraße, Friesenstraße, Heinrichstraße, Karl-Platz-Straße 53-Ende / 36-Ende, Konradstraße, Lotharstraße, Lothringerstraße, Ludwigstraße, Martellstraße, Mennekrather Kirchweg, Merowingerring, Paul-Gerards-Straße, Sachsenring, Salierring, Tassilostraße, Ubierring, Weinesch.

 

Wahlbezirk 10 – Schwanenberg:

 

Am Wingsgraben, An Schmette Lenned, August-Wirtz-Platz, Birkenpfad, Buchenweg, Buscherbahn, Dietrich-Bonhoeffer-Ring, Dyker Straße, Geneikener Straße, Genfeld, Genfelder Straße, Genhofer Brunnenweg, Genhofer Mühlenweg, Gottfried-Hausmann-Weg, Heinrich-Plum-Weg, Im Winkel, In der Schlei, In Geneiken, In Genhof, In Grambusch, In Lentholt, Kreuzstraße, Leyensring, Lindches Weg, Oerather Weg, Ostpreußenweg, Rheinweg, Rotdornweg, Schwanenberger Platz, Tannenweg, Tichelkamp.

 

Wahlbezirk 11Gerderath-Ost / Gerderhahn:

 

Alte Römerstraße, Am Bildchen 15-Ende / 18-Ende, Am Randerather Hof, Am Sägewerk, Am Spechterwald, Am Strauch, Florianstraße, Franz-Nekes-Straße, Fronderath, Gendering 11-Ende / 14-Ende, Gerderather Mühle, Hermann-Josef-Straße, Hubertusstraße, In der Ohe, In Gerderhahn, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Lauerstraße 41-Ende / 42-Ende, Meister-Gerhard-Straße, Moorheide, Paulusweg, Pommernweg, Schlesierstraße, Unterhahn.

 

Wahlbezirk 12 – Gerderath-Mitte:

 

Am Bildchen 1-13 / 2-16, Am Heiderfeld, Birkenhof, Drosselhof, Eichenhof, Erlenhof, Eschenweg, Friedenstraße, Gendering 1-9 / 2-12, Heiderhof, Im Hoverbusch, Lärchenweg, Lauerstraße 1-39 / 2-40, Lindenhof, Myhlerfeld, Pappelhof, Schindskaul, Spartastraße, Tannenhof, Thüringer Straße, Vossem, Vossemer Straße, Wachtelstraße, Weidbruchsweg, Weidenstraße.

 

Wahlbezirk 13 – Gerderath-Süd:

 

Am Floßbach, An der Wolfskaul, Auf der Kuff, Barbararing, Blatesstraße, Christophorusstraße, Eremitenweg,  Friedhofstraße, Genenderstraße, Gerderather Burgstraße, Haus Hastern, Im Torfbruch, Jakob-Franzen-Straße, Schulstraße, St.-James-Straße, Theodor-Lennartz-Straße,  van-Wiggen-Platz.

 

Wahlbezirk 14 – Golkrath / Houverath / Matzerath:

 

Am Buschhausen, Am Loher Acker, Am Kloster, An der Heubahn, An St. Laurentius, Anton-Pangels-Straße,  Blumenstraße, Bruchend, Drei Linden, Golkrather Bruch, Golkrather Straße, Grabenstraße, Heiderbusch, Hochstraße, Homek, Houverather Heide, Hoven, Hückelhovener Straße, Im Forst, Im Tal, In der Vore, In Houverath, Kapellenstraße, Kauler Weg, Kleingladbacher Straße, Matzerather Maar, Peter-Gehlen-Straße, Schwarzer Weg, St.-Stephanus-Straße, Steinackerstraße, Terreicken, Wiesengrund, Zum Hasensprung.

 

Wahlbezirk 15 – Hetzerath:

 

Am Kammerbusch, Am Schlehenbusch, Am Spieshof, An den Weiden, An der Elsmaar, An der Renne, An der Sandgrube, Commerden, Feldstraße, Hatzurodestraße, Heerstraße, Heideweg, Hetzerather Straße, Hohenbuscher Straße, Houverather Straße, Im Pesch, Im Peschfeld, Jan-Karsken-Straße, Kloster Hohenbusch, Leinröste, Peter-Holzmann-Straße, Pötzelstraße, Rurtalstraße, Scheidt, Schroofstraße, Wiesenstraße.

 

Wahlbezirk 16 Granterath / Tenholt:

 

Am Eselsweg, Am Glockenpfuhl, Am Kerkhoff, Am Kleinen Feld, Am Kreuz, Am Mietenweg, Am Vogelbusch, Am Zollhaus, Auf der Heide, Baaler Weg, Birker Weg, Brunnenstraße, Genehen, Grüner Weg, Hinter den Hecken, Im End, In Granterath, In Tenholt, Jannenstraße, Mittelstraße, Oststraße, Rickelerstraße, Ringstraße, Vor dem Driesch, Zum Kämpen, Zum Neuen Weg, Zum Wahnenbusch, Zum Weiher, Zur Schmiede.

 

Wahlbezirk 17 – Lövenich-West:

 

Alter Schulhof, A.-v.-Harff-Straße, Am Hasenloch, Am Lerchenpfad, Am Vogelsang, An der Hofkirche, Bruchstraße, Buchholzbuschstraße, Dingbuchenhof, Dingbuchenweg, Gartenstraße, Gebmannsweg, Gut Haberg, Gut Nierhoven, Habergerhof, Hasseler Straße, Hauptstraße, In Lövenich, Kasernenstraße, Klapperstraße, Körrenziger Straße, Meinweg, Nierhoverend, Schweizerstraße, St.-Gallen-Weg, St.-Michaelis-Weg, Stettenerberg, Südstraße, Von-Berg-Straße, Wilhelm-Granderath-Straße, Zehntstraße, Zum Königsberg.

 

Wahlbezirk 18 Lövenich-Ost / Katzem:

 

An der Vogelstange, Am Dreieck, Am Hügel, Am Knorrspfad, Am Nysterbach, Buschstraße, Carl-Theodor-Straße, Gasberg, Gräthstraße, Gut Eichhof, Gut Hauerhof, Hohlstraße, Hubertushöhe, Huppertzhof, Im Buschfeld, In Katzem, Jägerstraße, Kirchplatz, Kleinbouslar, Kückhovener Straße, Pickartzend, Rainer-Langen-Weg, Toni-Zündorf-Weg, Vorstadt, Zum Eichhof, Zur Darre.

 

Wahlbezirk 19 – Holzweiler / Immerath (neu):

 

Am Alten Amt, Am Berg, Am Kirchenkamp, Am Kirchenkamp -neu-, Am Lievendahl, Am Lievendahl -neu-, An St. Lambertus, An St. Lambertus -neu-, Aschenhütte, Becker-von-Berg-Straße, Bellinghovener Weg 27-Ende / 22-Ende, Brüderstraße, Buschgasse, Buschgasse -neu-, Eggeratherhof, Emundrodestraße, Fasanenweg, Fasanenweg -neu-, Freiheitstraße, Freiheitstraße -neu-, Friedrich-Gelsam-Straße, Hanfweg, Heinrich-Marten-Straße, Hellenstraße, Holzweilermarkt, Im Grünfeld, Im Jagdfeld, Im Jagdfeld -neu-, Im Kamp, Im Kindsfeld, Immerather Bahnhof, Immerather Markt, Immerather Markt -neu-, In der Weidwäsch, In Lützerath, In Pesch, In Pesch -neu-, Jackerather Straße, Jackerather Straße -neu-, Kartäuserweg, Kartäuserweg -neu-, Kleine Kirchstraße, Kleine Kirchstraße -neu-, Klosterstraße, Kofferer Straße, Krapollweg, Landstraße, Lützerath, Lützerather Straße, Lützerather Straße -neu-, Niederstraße, Pescher Straße, Pescher Straße -neu-, Roitzerhof, Rurstraße, Rurstraße -neu-, Schützenweg, Seilerweg, Sisalweg, Titzer Straße, Unkelbachstraße, Unkelbachstraße -neu-, Wechselsaater Weg, Weststraße, Weyer Weg, Weyerhof, Zum Kamper Tal, Zum Kamper Tal -neu-, Zum Küzchenshüll, Zum Lenzenkamp, Zum Lenzenkamp -neu-, Zur Schindskuhl.

 

Wahlbezirk 20 – Kückhoven:

 

Akazienweg, Amselweg, An der Maar, Bellinghovener Weg 1-25 / 2-20, Finkenweg, Hasenweg, Im Bonental, Im Klüschgarten, Immenweg, In der Mosel, In Kückhoven, Kastanienweg, Katzemer Straße, Kiefernweg, Kirchweg, Kleinend, Nachtigallenweg, Pescher Kamp, Quickstraße, Schwalbenweg, Servatiusstraße, Spitzberg, Stülpend, Thingstraße, Ulmenweg, Waldweg, Zedernweg, Zum Lerchenfeld, Zur Malter.

 

Wahlbezirk 21Keyenberg / Kuckum / Borschemich:

 

Alter Kirchweg, Am Kapellenplatz, Am Pfarracker,  Am Pfarracker -neu-, An der Anlage,  An der Anlage -neu-, An St. Kreuz,  An St. Kreuz -neu-, Auf den Steinen, Auf den Steinen -neu-, Berverath, Berverath -neu-, Borschemicher Straße, Borschemicher Straße -neu-, Dr.-Henrichs-Weg, Dr.-Henrichs-Weg -neu-, Egidius-Post-Weg, Egidius-Post-Weg -neu-, Glockengasse, Glockensprung, Glockensprung

-neu-, Haus Keyenberg, Helmut-Clever-Weg, Holzweilerstraße, Holzweilerstraße

-neu-, Im Blumenforst, In Borschemich, In Kuckum, In Kuckum -neu-, Keyenberger Markt,  Keyenberger Markt -neu-, Kuckumer Acker, Kuckumer Acker -neu-, Kuckumer Niersstraße, Kuckumer Niersstraße -neu-, Kuckumer Quellenweg, Kuckumer Quellenweg -neu-, Kuckumer Teichstraße, Kuckumer Teichstraße -neu-, Küppersend, Linde Borschemich, Lindenallee, Lindenallee -neu-, Marienhof,  Marienstiftstraße, Oberwestrich, Oberwestrich -neu-, Plektrudisstraße, Plektrudisstraße -neu-, Postweg, Postweg -neu-, Sandkaul, Sandkaul -neu-, Schöffenstraße, Sebastianusstraße, St.-Martinus-Straße, Unterwestrich, Unterwestrich -neu-, Von-Paland-Straße, Westricher Straße, Westricher Straße -neu-, Wilhelm-Ohlerth-Weg, Wilhelm-Ohlert-Weg -neu-, Zourshof, Zum Riet, Zum Riet -neu-, Zur Alten Niers, Zur Alten Niers -neu-, Zur Kuckumer Festwiese, Zur Kuckumer Mühle,  Zur Motte, Zur Niersquelle.

 

Wahlbezirk 22Venrath / Terheeg:

 

Am Grubusch, Am Westend, Annastraße, An St. Valentin, Dahlener Weg, Etgenbusch, Etgenbuscher Weg, Herrather Feldweg, Herrather Straße, Himmelspfad, Im Dahl, Im Junker, In der Hött, In Terheeg, In Venrath, In Wockerath, Jacobstraße, Kaulhausen, Kaulhausener Straße, Kuckumer Straße,  Kölner Heerweg, Leinenweberstraße, Martin-Lövenich-Straße, Mennekrath, Neuhaus, Neustraße, Schüppenstiel, Wanloer Straße, Wickrathberger Straße.

 

Sollten bis zu den Kommunalwahlen 2020 in den vorgenannten, zusammenhängend eingeteilten Wahlbezirken Straßen oder Hausnummerierungen hinzukommen, so gelten diese hiermit als dem jeweiligen sie umgebenden Wahlbezirk zugeordnet.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

-

Übersicht: Einwohner/innen- bzw. Wahlberechtigtenzahlen mit Abweichungen vom Mittelwert (Basis: Wahlbezirkseinteilung, Beschlussfassung des Wahlausschuss vom 27. November 2019)

-

Schnellbrief 03/2020 des Städte- und Gemeindebundes NRW

-

Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einteilung KW20 - Erkelenz EW-WB (17 KB)      
Anlage 2 2 Schnellbrief 03_2020 des Städte_und Gemeindebundes NRW (61 KB)      
Anlage 3 3 Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW (516 KB)