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Vorlage - A 60/123/2019  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.09.2019
hier: Förderung Dach- und Fassadenbegrünung
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
14.11.2019 
7. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales geändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90_Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.09.2019 - Förderung Dach_und_Fassadenbegrünung  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 09.09.2019 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag zur Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss: Die Verwaltung wird beauftragt, im zuständigen Produktbereich 20.000 Euro (jeweils 10.000 Euro) für die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen für das kommende Haushaltsjahr einzustellen. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Erkelenz bzw. vermieteten Wohngebäuden in Erkelenz erhalten:

a) für die Neuanlage von "echten" Gründächern 10 Euro Förderung pro qm bis zu               einer maximalen Unterstützung von 500 Euro.

b)  pauschal 200 Euro für die Begrünung der Straßenfassade des Gebäudes.

Die konkrete Ausformulierung der Förderrichtlinie ist vom Fachamt zu erstellen."

 

Begründet wird der Antrag mit Verbesserungen des Klimas und des Artenschutzes. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an lokalen Maßnahmen zur Klima- und Artenschutz freiwillig beteiligen. Außerdem könnte - bei entsprechender Beteiligung - die Begrünung von Garagendächern zu einer spürbaren Entlastung des Kanalnetzes bei Starkregenereignissen führen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich bei dem Antrag um einen Vorschlag für eine Maßnahme, die Anreize für den Klimaschutz im privaten Bereich unterstützen soll und so bereits im letzten Jahr in ähnlicher Form von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits gestellt wurde.

 

Wie bereits auch schon im letzten Jahr festgestellt, ist der Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“ nicht die richtige Verortung eines möglichen Förderprogramms im Haushalt, da hier lediglich die Aufgaben im öffentlichen Bereich und auf öffentlichen Flächen abgebildet werden. Maßnahmen an Gebäuden, hier vor allem an privaten Gebäuden, fallen nicht darunter. Im Übrigen würde es auch hier an freien Personalkapazitäten für die Umsetzung und Kontrolle einer derartigen Maßnahme fehlen. Es gibt also kein klassisches „Fachamt“ für die Förderung von Maßnahmen auf privaten Grundstücken.

 

Ggfls. käme als möglicher Produktbereich allenfalls der Produktbereich 14 „Umweltschutz“ in Frage. Produktverantwortlicher ist hier der Klimaschutzmanager, der explizit eine wie im Antrag beschriebene Maßnahme auch nicht im Aufgabenumfang hat. Darüber hinaus sind auch hier die personellen Kapazitäten für die Umsetzung einer derartigen Maßnahme, insbesondere auch im Hinblick auf die notwendigen Kontrollen, derzeit nicht vorhanden.

 

Bei der entsprechenden Erstellung einer Förderrichtlinie wäre sicherlich auch zu klären, was unter dem Begriff „Echte Gründächer“ zu verstehen ist, und welche Möglichkeiten überhaupt vorhanden sind, einen möglichen Fördertatbestand zu kontrollieren. Die aufgeführte Entlastung des Kanalnetzes lässt sich insbesondere bei Kleinstflächen nicht darstellen. Ebenso ist durch ein Mehr an Gründächern keine signifikante Auswirkung auf z. B. das Abflussgeschehen bei Starkregenereignissen zu erwarten.

 

Grundsätzlich hat sich die Politik mit der im September verabschiedeten Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz in Erkelenz darauf verständigt, in einer noch zu gründenden Arbeitsgruppe Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu prüfen, ob und in welcher Form die Ziele der CO²-Reduktion in Erkelenz zukünftig umgesetzt werden sollen. Dazu ist eine Evaluierung der CO²-Bilanz vorgesehen, um anschließend die Maßnahmenfelder zu definieren. Mögliche organisatorische Maßnahmen sollten im Anschluss an mögliche neue Zielsetzungen diskutiert werden. 

 

Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, aber auch wegen der fehlenden Möglichkeiten einer Kontrolle der Maßnahmen, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die beantragte Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro ist bisher nicht in den Haushaltsplanungen enthalten und muss ggf. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.09.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90_Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.09.2019 - Förderung Dach_und_Fassadenbegrünung (544 KB)