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Vorlage - A 60/122/2019  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 01.05.2019
hier: Der geschenkte Baum
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
14.11.2019 
7. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90_Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 01.05.2019 - Der geschenkte Baum  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 01.05.2019 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, jedem Bürger der Stadt Erkelenz, der seinen Vorgarten/Garten ökologisch/insektenfreundlich gestaltet, einen Baum zu schenken. Die Liste der Bäume und die weiteren Voraussetzungen folgen in der weiteren Begründung des Antrages. Die Fördermaßnahme soll unter dem Namen: „Der geschenkte Baum!“ durchgeführt werden.

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.05.2019 wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss verwiesen.

 

Begründung:

Die Stadt Erkelenz soll den Bürgern einen Baum schenken, damit diese dazu beitragen, die Stadt lebenswerter- und liebenswerter zu gestalten. Das Angebot soll deshalb auch nur für Erkelenzer Bürger gelten und auch nur dann, wenn der Vorgarten oder der Garten insektenfreundlich gestaltet ist. D. h., dass mind. 30 % der Flächen ausschließlich mit Blühpflanzen und ohne Folien ausgestattet ist. Die Förderung soll auf 25.000 Euro im Jahr begrenzt sein und sich ausschließlich auf Laubbäume beschränken.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich bei dem Antrag um einen Vorschlag für eine Maßnahme, die Anreize für den Klimaschutz im privaten Bereich unterstützen soll. Der Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“ ist daher nicht die richtige Verortung eines möglichen  Förderprogrammes im Haushalt, da hier lediglich die Aufgaben im öffentlichen Bereich und auf öffentlichen Flächen abgebildet werden. Maßnahmen in Privatgärten, hier Vorgärten, fallen nicht darunter. Im Übrigen würde es auch hier an freien Personalkapazitäten für die Umsetzung und Kontrolle einer derartigen Maßnahme fehlen.

Ggfls. käme als möglicher Produktbereich allenfalls der Produktbereich 14 „Umweltschutz“ in Frage. Produktverantwortlicher ist hier der Klimaschutzmanager, der explizit eine wie im Antrag beschriebene Maßnahme auch nicht im Aufgabenumfang hat. Darüber hinaus sind auch hier die personellen Kapazitäten für die Umsetzung einer derartigen Maßnahme, insbesondere auch im Hinblick auf die notwendigen Kontrollen, derzeit nicht vorhanden.

Die Verwaltung sieht bei der Umsetzung dieses Antrages allerdings auch erhebliche praktische Probleme. Wer prüft und entscheidet auf welcher Grundlage, was insektenfreundliche Bepflanzung ist und was nicht? Wie soll überprüft werden, wo Folie als Untergrund eingebracht worden ist und wo nicht? Wer setzt die Preise für die gekauften Bäume fest und prüft die Qualität? Wer überprüft die Nachhaltigkeit der Pflanzung? Hier werden erhebliche Personalkapazitäten gebunden und ein sehr hoher Verwaltungsaufwand verursacht, ohne dass eine gerechte und angemessene Verteilung der Fördergelder tatsächlich gewährleistet werden kann.

Auf die bereits dargestellten Informationskampagnen des StGB NRW und diverser Verbände zum Thema Vorgärten ist im vorherigen TOP bereits hingewiesen worden.

Grundsätzlich hat sich die Politik mit der im September verabschiedeten Selbstverpflichtung für mehr Klimaschutz in Erkelenz darauf verständigt, in einer noch zu gründenden Arbeitsgruppe Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu prüfen, ob und in welcher Form die Ziele der CO²-Reduktion in Erkelenz zukünftig umgesetzt werden sollen. Dazu ist eine Evaluierung der CO²-Bilanz vorgesehen, um anschließend die Maßnahmenfelder zu definieren. Mögliche Maßnahmen, ggfls. auch organisatorischer Art, sollten im Anschluss an mögliche neue Zielsetzungen diskutiert werden. 

Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, aber auch wegen der fehlenden Praktikabilität des Antrages und keiner Möglichkeit einer Kontrolle der Maßnahmen, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

…“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Fördersumme in Höhe von 25.000 Euro jährlich ist bisher nicht in den Haushaltsplanungen enthalten und muss ggf. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 01.05.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90_Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 01.05.2019 - Der geschenkte Baum (749 KB)