Bürgerinformationssystem
Tatbestand: 1. Zuweisung und Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen:
In 2019 hat die Stadt Erkelenz bisher 78 Flüchtlinge aufgenommen. Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Flüchtlingszahlen der letzten fünf Jahre zu ersehen.
Während die Zahlen der aufgenommenen bzw. noch aufzunehmenden Asylbewerber (15 Personen) nahezu gleichgeblieben sind, sind kaum anerkannte Flüchtlinge zugewiesen oder Familiennachzug aufgenommen worden. Bei den anerkannten Flüchtlingen muss die Stadt Erkelenz derzeit noch 81 Personen aufnehmen.
In wieweit sich die künftigen Flüchtlingsaufnahmen künftig entwickeln werden, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Lediglich bei der Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber sind stabile Aufnahmezahlen zu verzeichnen.
Während es bei Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und Spätaussiedlern ein geregeltes Zuweisungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg etabliert wurde, gibt es dies beim Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen nicht. So stehen die Familien, falls sie nicht bereits durch den hier lebenden anerkannten Flüchtling angekündigt wurden, unverhofft vor der Bürotür und begehren um Unterkunft.
Derzeit stellt sich die Unterbringungssituation wie folgt dar:
Bei der Unterbringung von Familien (sowohl Asylbewerber als auch anerkannte Flüchtlinge) und anerkannten Einzelpersonen konnten bisher 381 Personen in 112 private Wohnungen vermittelt werden, davon noch einmal 50 in 2019. Dabei wird noch einmal dankbar herausgestellt, dass die Vermittlung von Familien in private Wohnungen überwiegend ehrenamtlich engagierten Bürgern zu verdanken ist, von denen sich die meisten auch im Arbeitskreis Flüchtlinge einbringen.
Die Situation in den städtischen Unterkünften hat sich deutlich entspannt. So waren früher die meisten Zimmer mit bis zu vier Personen belegt. Dies führte natürlich auch zu Spannungen sowohl in den Häusern als auch in den einzelnen Zimmern. Insbesondere dann, wenn Personen sich in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen befinden, ist eine hohe Belegungszahl in den Zimmern nicht dienlich. Daher werden derzeit die Zimmer nur noch mit maximal zwei Personen belegt. Auch wurden Personen in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen verlegt, falls es mit dem bisherigen Mitbewohner Schwierigkeiten gab oder die Arbeits- oder Ausbildungsstätte schwer erreichbar war.
So sind die städtischen Unterkünfte zwar weiterhin nahezu vollständig belegt, bieten jedoch ausreichend Reserven für weitere Aufnahmen. Zudem steht der Container in der Brüsseler Allee weiter zur Verfügung. Die Belegung der Zimmer mit maximal zwei Personen wird auch weiterhin angestrebt. Sollte dies bei künftigen Zuweisungen einmal nicht mehr möglich sein, würde der Container in der Brüsseler Allee in Anspruch genommen werden. Derzeit wird er jedoch als Ausweichquartier für die noch nicht fertiggestellte Kindertageseinrichtung in der Südpromenade 31 genutzt.
Er bietet die Reserve, die die Stadt Erkelenz benötigt, um einerseits eine entspannte Unterbringungssituation zu gewährlisten und andererseits auf erhöhte Zuweisungszahlen entsprechend reagieren zu können. Eine Belegung des Wohncontainers stand bereits zwei Mal kurz bevor, es ergaben sich dann jedoch noch Möglichkeiten in den übrigen Unterkünften.
2. Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum 01.11.2019 bezogen 87 Bedarfsgemeinschaften (Familien und Einzelpersonen) mit 211 Personen Leistungen nach AsylbLG. Davon bezogen 8 Personen ergänzende Leistungen unter Anrechnung von Erwerbseinkommen und 13 Personen unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung.
Derzeit beziehen 33 Asylbewerber und 33 Duldungsinhaber keine Leistungen nach dem AsylbLG, ihr Lebensunterhalt wird durch Erwerbseinkommen sichergestellt.
Beschlussentwurf: „Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: ./.
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