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Vorlage - A 20/478/2019  

 
 
Betreff: Abwassergebührenkalkulation 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
05.11.2019 
35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation für 2020  

Tatbestand:

Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2020 schließt mit dem Ergebnis ab, die Schmutzwassergebühr auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge sowie die Niederschlagswassergebühr  auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.

 

Insgesamt reduziert sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2020 gegenüber 2019 um 11.515 € auf 9.769.819,00 €. Der Betriebsaufwand erhöht sich dabei um 337.895 €. Beim Finanzaufwand ergibt sich eine Reduzierung von 349.410 €.

 

Betriebsaufwand

Für die Erhöhung des Betriebsaufwandes um 337.896 € sind insbesondere Aufwandssteigerungen beim Personalaufwand (+ 61.913 €) sowie bei der Klärschlammbeseitigung (+160.000 €) entscheidend. Die restlichen Erhöhungen von insgesamt 115.983 € ergeben sich aus geringfügigeren Erhöhungen und Reduzierungen bei restlichen Betriebsaufwandsarten.

 

Die Erhöhung beim Personalaufwand ist einerseits auf die feststehende Besoldungserhöhung bei den Beamten (+3,20%) bzw. auf eine noch zu verhandelnde Erhöhung bei den tariflich Beschäftigten (+2,25 %) zurückzuführen und begründet sich andererseits durch die Berücksichtigung von 0,80 zusätzlichen Stellenanteilen.

 

 

Die Erhöhung bei der Klärschlammbeseitigung resultiert daraus, dass der bestehende Vertrag zur Entsorgung des Klärschlamms vom Auftragnehmer zum 31.12.2019 gekündigt worden ist. Seit dem letzten Vertragsabschluss haben sich die Konditionen für die Entsorgung von Klärschlämmen nahezu verdoppelt. Von daher wird als Ergebnis für die noch vorzunehmende Ausschreibung eine nicht unerhebliche Aufwandssteigerung einkalkuliert.

 

Finanzaufwand

Die Entlastung beim Finanzaufwand von 349.410 € ist auf eine Reduzierung bei den kalkulatorischen Kosten von 472.998 € gegenüber 2019 zurückzuführen.

 

Basis für den bei den kalkulatorischen Kosten zu berücksichtigenden Zinssatz ist der 50jährige Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten. Dieser wird alljährlich von der deutschen Bundesbank veröffentlicht. Der Durchschnitt beträgt  aktuell 5,56 %. In der Vergangenheit durfte der so ermittelte Zinssatz noch um 0,50 %-Punkte erhöht werden, um evtl. Fremdkapitalanteile zu berücksichtigen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) empfiehlt nunmehr, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung, keinen Sicherheitszuschlag mehr bei der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für 2020 zu berücksichtigen. Der Empfehlung der GPA ist in der vorliegenden Gebührenkalkulation gefolgt worden und der Zinssatz von 6,00 % in 2019 auf 5,50% in 2020 reduziert worden.

 

 

Details zu den weiteren Betriebs- und Finanzaufwendungen können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes bittet der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für  2020  zuzustimmen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an  den Rat):

„Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation für 2020 wird zugestimmt“.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Abwassergebührenkalkulation für 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation für 2020 (755 KB)