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Vorlage - A 61/500/2019  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 15.10.2019: Verkehrsanbindung L 354n vor Venrath - Kaulhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Entscheidung
29.10.2019 
7. Sitzung des Braunkohlenausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Antrag_Verkehrsanbindung_L354n  

Tatbestand:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 15.10.2019 zur Beschlussfassung im Braunkohlenausschuss den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Gemäß Zuständigkeitsordnung obliegt dem Braunkohlenausschuss die Beratung und empfehlende Beschlussfassung über Braunkohleangelegenheiten an den Rat und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe.

 

Dies umfasst nicht den Eingriff in die Entscheidung und Überwachung von Behörden. Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die vom Bürgermeister – Rechts- und Ordnungsamt – als untere staatliche Verwaltungsbehörde getroffen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird auch auf Folgendes aufmerksam gemacht:

Eine provisorische Verkehrsführung ist rechtlich nicht definiert. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet, so dass diese angedachte, provisorische Verkehrsführung als gewidmete Landstraße geplant werden müsste.

Nach §37 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung bestehender Landstraßen ein Linienabstimmungsverfahren durchzuführen, soweit es sich nicht um eine Ortsumgehung handelt. In der Linienabstimmung zur L354n wurde sich im Jahr 2006 - sowohl vom Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath in der Sitzung am Montag, 30.10.2006 als auch vom Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung am Mittwoch, 20.12.2006 - gegen die Variante zwischen Kaulhausen und Venrath ausgesprochen.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Messung der Verkehrsbelastung nach Teilfertigstellung, Vergleich der gemessen Werte mit der prognostizierten Verkehrsbelastung aus der Verkehrsuntersuchung zur Linienabstimmung L354n aus dem Jahr 2003 und anschließend - nach der ordnungsbehördlichen Prüfung - Kontaktierung des Straßenbaulastträgers.


Beschlussentwurf:

„./.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 15.10.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Antrag_Verkehrsanbindung_L354n (1593 KB)