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Vorlage - A 61/498/2019  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2019: Straßenzustand im Umsiedlungsstandort
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Entscheidung
29.10.2019 
7. Sitzung des Braunkohlenausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Antrag_Straßenzustand  

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 13.10.2019 zur Beschlussfassung im Braunkohlenausschuss den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

Die Beschlussfassung gliedert sich in zwei Punkte, auf die im Folgenden separat eingegangen wird:

 

  1. Straßenreinigung

Gemäß §2 Abs. 3 i. V. m. §5 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erkelenz  wird die Reinigung der Fahrbahnen bis aus wenige Ausnahmen im Stadtgebiet und den umliegenden Stadtteilen den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Für die wenigen Ausnahmen, bei denen eine Straßenreinigung durchgeführt wird, erhebt die Stadt Erkelenz Benutzungsgebühren (vgl. §6 Straßenreinigungssatzung).

Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an gewidmeten Straßen gilt gemäß §3 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung, dass die Fahrbahnen und die Gehwege einschließlich der Bankette jeden Samstag und an den gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen vorangehenden Werktagen zu säubern sind.

Laut des aktuellen Grundstücksvormerkplans der Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Westrich, Berverath sind freie Grundstücke vorhanden, welche im Besitz des bergbautreibenden Unternehmens sind.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Erkelenz ist allerdings nur auf gewidmeten Straßen anzuwenden. Die Straßen im Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Westrich, Berverath sind noch nicht gewidmet. Dies erfolgt üblicherweise erst als Tausch bei Übernahme der technischen Infrastruktur der Altorte.

 

Bezüglich der Straßenreinigung werden Gespräche mit dem bergbautreibenden Unternehmen gesucht, ob eine Reinigung des gesamten Umsiedlungsstandorts möglich ist.

 

  1. Vorziehung des Endausbaus

Nach dem „Vertrag für die Entwicklung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes ‚Erkelenz-Nord‘ gem. Bebauungsplan Nr. XXII für die Umsiedler der Orte Keyenberg, Kuckum ink. Kuckumer Mühle, Ober-/ Unterwestrich inkl. Westricher Mühle und Berverath“ zwischen der RWE Power AG, dem Abwasserbetrieb Erkelenz und der Stadt Erkelenz wird der Endausbau in dem Umsiedlungsstandort vorbereitet und durchgeführt, „sobald mindestens 75 % der Grundstücke im Vertragsgebiet oder in einem wirtschaftlich funktional abgrenzbaren Endausbauabschnittsbereich bebaut und bezogen sind. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Endausbau in max. 5 Endausbauabschnitten zu teilen.“

Im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen ist zu prüfen, ob der Vertrag zu modifizieren ist (vgl. Vorlage A61/490/2019).

 

Bezüglich des Endausbaus werden ebenfalls Gespräche mit dem bergbautreibenden Unternehmen gesucht.


Beschlussentwurf:

„./.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.10.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Antrag_Straßenzustand (589 KB)