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Vorlage - A 20/470/2019  

 
 
Betreff: Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes gemäß § 116 Abs. 8 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
25.09.2019 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) ist zwingend vorgeschrieben, dass die Kommunen ab dem Jahr 2010 zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen haben. Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses sollte sein, die Adressaten darüber zu informieren, ob die Kommune in der Lage ist, ihre Aufgaben auch zukünftig zu erfüllen. Daher soll der Gesamtabschluss die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen.

 

Nachdem zum 31.12.2010 der erste Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz aufgestellt worden ist, liegt nunmehr der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes vor. Dieser ist form- und fristgerecht am 15.08.2019 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tag vom Bürgermeister bestätigt worden. Im Detail besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Innerhalb des Gesamtabschlusses hat die Kommune die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche zu konsolidieren, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidieren ist in dem Sinne zu verstehen, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche (man spricht hier auch von Tochterunternehmen)  zusammen mit dem Abschluss der „Mutter“ (= NKF-Jahresabschluss der Stadt) in einem Abschluss, eben dem Gesamtabschluss, darzustellen sind. Dabei werden die Verflechtungen zwischen den Tochterunternehmen und der Mutter sowie zwischen den Tochterunternehmen herausgerechnet. Die Konsolidierung erfolgt nach den Regeln des siebten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Dieser siebte Abschnitt nimmt insbesondere Bezug auf die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).

 

Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2018 stellt nach diesen Vorschriften den NKF-Jahresabschluss der Stadt Erkelenz zusammen mit den Jahresabschlüssen

 

der Kultur GmbH,

des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz,

der GEE mbH und

der GEE mbH & Co. KG

 

in einem Jahresabschluss dar.

 

Nach Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfes und des Gesamtlageberichtes durch den Kämmerer und Bestätigung des Bürgermeisters ist der Entwurf dem Rat zur Feststellung zuzuleiten (§ 116 Abs. 8 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 5 GO NRW).

 

Der Rat übergibt den Gesamtabschlussentwurf zum 31.12.2018 und den Gesamtlagebericht dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Gesamtabschlussentwurf und den Gesamtlagebericht unter Einbeziehung des Prüfberichtes gem. § 116 Abs. 9 S. 1 GO NRW i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines Dritten gem. § 102 Abs. 2 GO NRW. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Gesamtabschlussentwurf und den Gesamtlagebericht ab. Der Rat hat den geprüften Gesamtabschlussentwurf zum 31.12.2018 und Gesamtlagebericht gem. § 116 Abs. 9 S. 2 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW bis zum 31.12.2019 durch Beschluss zu bestätigen.

 

Wie auch im vergangenen Jahr hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz an der Aufstellung des vorliegenden Gesamtabschlusses begleitend und beratend mitgewirkt.

 

Der Entwurf der Gesamtbilanz zum 31.12.2018 schließt in Aktiva und Passiva mit einem Volumen von 479.313.814,88 EUR (+ 3,23 %) ab. Die Gesamtergebnisrechnung weist dabei ein Gesamtjahresergebnis von + 7.023.113,15 EUR (Vorjahr: + 4.188.485,18 EUR) aus. Es wird vorgeschlagen den Gesamtjahresüberschuss den entsprechenden Positionen im Eigenkapital zuzuführen.

 

Wie in den Vorjahren, so wird den Fraktionen auch in diesem Jahr wieder jeweils ein Exemplar des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes vor Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung gestellt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. 

Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes ist gem. § 116 Abs. 8 GO NRW form- und fristgerecht vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden.

 

2. 

Zur Prüfung gem. § 102 GO NRW wird der Gesamtabschlussentwurf zum 31.12.2018 und der Gesamtlagebericht gem. § 116 Abs. 9 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 einschl. Gesamtlageberichtes (wird unmittelbar dem RPA zugeleitet)