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Vorlage - A 20/468/2019  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 20.08.2019: Untersagung der Ausbringung von glyphosathaltigen Stoffen und Gülle auf städtischen Flächen sowie auf Anlage von Blühstreifen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
19.09.2019 
32. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90_Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 20.08.2019  

Tatbestand:

Die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ hat am 20.08.2019 folgenden Antrag zur Beschlussfassung gestellt:

 

„Zum Schutz der Artenvielfalt und des Grundwassers untersagt die Stadt Erkelenz zukünftig den Einsatz von glyphosathaltigen Stoffen auf städtischen Flächen.

Ebenso untersagt die Stadt Erkelenz zukünftig das Ausbringen von Gülle auf städtischen Flächen.

Insofern städtische Flächen betroffen sind, die derzeit verpachtet sind, nimmt die Stadt Erkelenz Gespräche mit den Pächtern mit dem Ziel auf, die Pächter ab sofort für einen freiwilligen Verzicht auf den Einsatz glyphosathaltiger Stoffe sowie von Gülle zu bewegen.

Weiterhin werden alle Pächter in diesen Gesprächen gebeten, auf allen von der Stadt gepachteten Flächen zukünftig einen Blühstreifen von mindestens 3 Metern anzulegen.

Pächter, die nicht bereit sind, auf städtischen Flächen auf glyphosathaltige Stoffe zu verzichten oder die nicht bereit sind, das Grundwasser vor Gülle zu schützen oder die nicht bereit sind, am Ackerrand Blühstreifen anzulegen, werden für die Dauer von zunächst fünf Jahren bei allen städtischen Vergaben von Pachtverträgen ausgeschlossen.“

 

Seitens der Verwaltung wird i.R. der weiteren Beratungen zunächst vorgeschlagen, dass man die in dieser Angelegenheit zu treffenden Entscheidungen auch der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) für deren Ackerlandflächen zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung empfehlen sollte.

 

Stadt Erkelenz und GEE sind aktuell Eigentümer von ca. 110 Grundstücken in einer Gesamtgröße von ca. 61 ha, die an 65 Pächter verpachtet sind. Größe, Lage und Zuschnitt der einzelnen Ackerlandflächen unterscheiden sich sehr deutlich. So liegen diese Flächen in Einzelfällen z. B. an 2 oder 3 Wirtschaftswegen, befinden sich in anderen Fällen jedoch auch als kleine Einzelparzellen an nur einem Wirtschaftsweg und werden dort arrondiert zusammen mit Anrainergrundstücken anderer Eigentümer von einem Bewirtschafter bearbeitet.

 

Aus dem hier zu beratenden Antrag ist nicht eindeutig erkennbar, wo der geforderte 3-Meter-Blühstreifen angelegt werden soll. An einer oder allen Seiten, mit denen die Fläche an einem Weg liegt, grundsätzlich nur an einer Seite oder z. B. entlang der längsten Grenze einer Parzelle. Auch auf Grund der in der überwiegenden Zahl existierenden Bewirtschaftung in arrondierten Bereichen, könnte anstelle der Festlegung eines 3-Meter-Blühstreifens vielleicht die Festlegung eines prozentualen Anteils an der Grundstücksgröße festgelegt werden, der mit blühenden Pflanzen einzusäen ist.

 

Bei einem durchaus üblichen Ackerlandgrundstück von 7.500 qm, welches eine Länge von 150 m und eine an einem Wirtschaftsweg liegende Breite von insofern 50 m hat, würde ein einseitiger 3-Meter-Blühstreifen einen Flächenanteil von 150 qm ausmachen, der einem 2%igen Anteil am Gesamtgrundstück entspräche.

 

Seitens der Verwaltung wäre es, auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Pächter, bei der Forderung auf Anlegung von Pflanzstreifen praktikabler, einen prozentualen Anteil an der Gesamtgröße des jeweiligen Grundstücks festzulegen. Dies würde auch bei arrondierten Flächen mehr Flexibilität bezüglich der konkreten Lage des Blühbereichs auf dem jeweiligen Grundstück oder auch unter Einbeziehung von Anrainergrundstücken bedeuten.

 

Bezüglich der Forderung auf den Einsatz von glyphosathaltigen Stoffen und das Ausbringen von Gülle zu verzichten wird seitens der Verwaltung festgestellt, dass seit einiger Zeit immer mehr Kommunen den Glyphosat-Einsatz auf den von ihnen verpachteten Flächen verbieten. Laut einer Mitteilung des Nachrichtendienstes Reuters vom 04.09.2019 soll aktuell auch in Regierungskreisen die Absicht bestehen, den Einsatz von Glyphosat bis 2023 gesetzlich zu untersagen.

 

Hinsichtlich der Thematik, zum Schutz des Grundwassers auf das Ausbringen von Gülle zu verzichten, ist zu erwarten, dass insbesondere die EU-Kommission zumindest auf die Einhaltung der ab 2020 geltenden zulässigen Stickstoffüberschusswerte pro Hektar und Jahr, unter Androhung von empfindlichen Strafzahlungen, verstärkt achten und diese einfordern wird. Dies könnte wiederum dazu führen, dass das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium  z. B. Aufzeichnungspflichten der tatsächlich ausgebrachten Düngemengen für Betriebe einführt oder schärfere Vorgaben für das Düngen vorgibt. Es ist also damit zu rechnen, dass in diesem Bereich in absehbarer Zeit vermehrt Einschränkungen oder Verbote gesetzlich normiert werden.


Beschlussentwurf:

„...“


Finanzielle Auswirkungen:

Sofern es zu einer Regelung kommen sollte, bei der z. B. 2 % der Grundstücksgröße mit Blühflächen angelegt werden müssen, werden die bisherigen Pachtpreise nach Einschätzung der Verwaltung auch künftig in der bisherigen Höhe erzielbar bleiben.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 20.08.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90_Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 20.08.2019 (1752 KB)