Bürgerinformationssystem
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Tatbestand: Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2018 wurde gem. § 95 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht am 22. März 2019 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Nach § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW hat der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 und des Lageberichtes dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Mit der Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes und des Lageberichtes an den Rat wird das formelle Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO NRW. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines Dritten gem. § 102 Abs. 2 GO NRW. Es wird vorgeschlagen die örtliche Rechnungsprüfung mit der Prüfung des 2018er-Jahresabschlusses und des Lageberichtes zu beauftragen. Nach erfolgter Prüfung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss eine Empfehlung zur Beschlussfassung über den Jahresabschlussentwurf 2018 und des Lageberichtes. Der Rat hat schließlich den geprüften Jahresabschlussentwurf und Lagebericht bis spätestens zum 31.12.2019 durch Beschluss festzustellen.
Insbesondere das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 01.01. - 31.12.2018 sowie weitere Details zur Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz zum 31.12.2018 werden in der Sitzung ergänzend vorgestellt. Aufgrund der noch stattfindenden nicht öffentlichen Prüfung des vorgelegten Jahresabschlussentwurfes durch die örtliche Rechnungsprüfung können jedoch in der Sitzung nur Eckpunkte dargestellt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Entwurf des Jahresabschlusses 2018 und des Lageberichtes (wird unmittelbar der örtlichen Rechnungsprüfung -Amt 14- zugeleitet) |
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