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Vorlage - A 20/443/2018  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Absatz 1 GO NRW
hier: Überplanmäßige Aufwendungen beim Konto 13 05 00 - 524400 - Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Reinigung - Friedhöfe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2018 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Aufgrund der auslaufenden Verträge mussten die Reinigungsarbeiten für die städtischen Gebäude im Jahr 2017 öffentlich neu ausgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2018, zum 31.08.2017, konnten die Ansätze bei den einzelnen Produkten daher noch nicht auf das aktuelle Ausschreibungsergebnis abgestellt werden. Es wurde jedoch davon ausgegangen, dass die Gesamtsumme der im Haushaltsplan zu veranschlagenden Reinigungsaufwendungen zur Deckung der Aufwendungen nach dem Submissionsergebnis ausreichen würde. Entsprechend wurde der 2018er Haushaltsansatz im Reinigungsbudget in Höhe des 2017er Haushaltsansatzes bzw. in Höhe des 2016er Jahresergebnisses angemeldet.

 

Nach Auswertung des Submissionsergebnisses musste jedoch festgestellt werden, dass die Reinigungsaufwendungen des neuen Vertragspartners zwar in der Summe den erwarteten Aufwendungen entsprachen, im Bereich der Friedhofshallen (Produkt 13 05 00) jedoch überdurchschnittliche Kostensteigerungen gegeben waren. Zunächst konnte davon ausgegangen werden, dass diese Steigerungen im allgemeinen Reinigungsbudget aufgefangen werden würden. Die Reserven wurden jedoch im Verlaufe des Jahres 2018 durch zusätzliche Reinigungsflächen bzw. höhere Reinigungsintervalle in Teilbereichen und durch eine Erhöhung des Tariflohns zum 01.01.2018 aufgebraucht.

 

Eine Kompensation der zusätzlichen Aufwendungen für Friedhofshallenreinigungen ist  demnach innerhalb des Reinigungsbudgets in 2018 nicht möglich. Der Ansatz ist daher von 6.000,00 € auf 121.000,00 € zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel von 115.000,00 € sind überplanmäßig gem. § 83  GO NRW bereitzustellen.

 

Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel sieht die Gemeindeordnung vor, dass eine solche überplanmäßige Mittelbereitstellung nur nach § 83 Abs. 2 GO NRW zulässig ist, d.h., sie ist nur zulässig, wenn der Rat  dazu vorher seine Zustimmung gegeben hat. Die Deckung dieser zusätzlichen  Aufwendungen kann durch Minderaufwendungen beim Konto 16 01 00 – 537200 (737200) – Allgemeine Umlagen an Gemeinden (Gemeindeverbände) - erfolgen.

 

Der erhöhte Aufwand bei der Friedhofshallenreinigung wurde bei der Mittelanmeldung für den 2019er Haushaltsplan berücksichtigt. Es soll allerdings in 2019 versucht werden, durch organisatorische Maßnahmen zu einer Reduzierung des veranschlagten Reinigungsaufwandes im Bereich der Friedhofshallenreinigung zu kommen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„ 1.

Dem erheblichen überplanmäßigen Aufwand/Auszahlungen von 115.000,00 € beim Konto  13 05 00 – 524400 (724400) – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen – Reinigung – Friedhöfe -  wird gem. § 83 Abs.2 GO NRW zugestimmt.

  2.

Die Deckung des/der überplanmäßigen Aufwandes/Auszahlung erfolgt durch Minderaufwendungen (-auszahlungen) beim Konto 16 01 00 – 537200 (737200) – Allgemeine Umlagen an Gemeinden (Gemeindeverbände) -  in Höhe von 115.000,00 €.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf.