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Tatbestand: Für das Schuljahr 2019/2020 ist gemäß § 6 a Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (AVO RL) die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen durch den Schulträger festzulegen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage liegen 382 Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen vor. Berücksichtigt werden ferner insgesamt 48 Kinder aus dem Einschulungsjahrgang 2018/2019, die im jahrgangübergreifenden Unterricht beschult werden.
Unter Berücksichtigung der Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz, die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen hat und in Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Für den Einschulungsjahrgang 2019/2020 werden an den Grundschulen der Stadt Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:
Finanzielle Auswirkungen: keine
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