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Vorlage - A 61/026/2005  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 "Gewerbe- u. Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.11.2005 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.11.2005 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.12.2005 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 21.06.2005 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der gemäß § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte beschlossen. Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 vom 24.06.2005 in der Zeit vom 04.07.2005 bis 05.08.2005. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurden mit Schreiben vom 28.06.2005 über die Auslegung informiert.

 

Während dieser Auslegung wurden weder durch den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und betroffenen Öffentlichkeit abwägungsrelevante Stellungnahmen eingereicht.

Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung gefasst werden.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Änderung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

 

„Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark  Commerden“, Erkelenz-Mitte wird hiermit als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine