Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2016 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 16. März 2017 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."
Allen Ratsmitgliedern ist eine Bilanz zum 31.12.2016 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2016 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.
Nachstehend sind die Bilanzposten im Vergleich vom 31. Dezember 2015 zum 31. Dezember 2016 dargestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2016 beträgt 25.857,47 €. Die Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der Beseitigung von vermehrten Vandalismusschäden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt“.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2016 mit Bilanz zum 31.12.2016 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2016
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